Mehrfachbeschäftigung, Regeln

Mehrfachbeschäftigung: Neue Regeln für 2 Millionen Arbeitnehmer

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 14:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Rund 4,7 Prozent der Erwerbstätigen haben mehrere Jobs. Neue Gerichtsurteile und geplante Reformen verändern die Rahmenbedingungen für Minijobber und Arbeitgeber.

Nebenjobs in Deutschland: Neue Regeln und Grenzwerte 2026
Ein moderner Schreibtisch mit Laptop und Notizen zu Finanzberechnungen in einem professionellen Büro-Ambiente. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland gehen mehr als einer bezahlten Tätigkeit nach. Das entspricht 4,7 Prozent aller Erwerbstätigen. Die Kombination aus Haupt- und Nebenjob unterliegt dabei komplexen Regeln – und die wurden zuletzt mehrfach angepasst.

Die Grenzwerte für 2026

Ein Minijob bleibt bis 603 Euro monatlich steuerfrei – aber nur, wenn es das einzige geringfügige Beschäftigungsverhältnis ist. Überschreitet das Gesamteinkommen aus mehreren Jobs diese Grenze, wird es in der Regel sozialversicherungspflichtig.

Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen 2026 bei 5.812,50 Euro (Krankenversicherung) und 8.450 Euro (Rentenversicherung) monatlich. Wer einen Zweitjob über der Minijob-Grenze hat, wird meist nach Steuerklasse VI abgerechnet.

Für Ehrenamtliche gelten Sonderregeln: Die Übungsleiterpauschale beträgt 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale 840 Euro. Wichtig: Die Gesamtarbeitszeit darf über alle Jobs hinweg 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Urteil stärkt Rechte von ALG-Beziehern

Das Bundessozialgericht hat im Juni 2026 (Az. B 11 AL 1/26 R) klargestellt: Wer eine Nebentätigkeit beim Arbeitsamt nicht meldet, muss nicht automatisch das gesamte Arbeitslosengeld zurückzahlen. Im verhandelten Fall forderte die Bundesagentur über 10.000 Euro – zu Unrecht, wie die Richter entschieden.

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Eine Rückforderung ist nur zulässig, wenn der Anspruch tatsächlich entfällt. Die Behörden müssen im Einzelfall prüfen, ob die Arbeitszeit unter 15 Wochenstunden lag und der Betroffene dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stand. Einkünfte bleiben bis 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.

Der Bundesfinanzhof beschäftigte sich im März 2026 (VI B 44/25) mit grenzüberschreitendem Arbeitslohn. Es ging um die Frage, ob steuerfrei gestellte Einkünfte aus dem Ausland unter die Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung fallen.

Jobcenter darf Vollzeit verlangen

Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Jobcenter können von alleinstehenden Leistungsberechtigten die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verlangen – ohne Rücksicht auf bestehende Teilzeitstellen.

Die Zumutbarkeit wird individuell geprüft. Eine Kinderbetreuung gilt grundsätzlich ab dem 14. Lebensmonat als zumutbar. Ausnahmen gibt es für Pflegende und gesundheitlich Eingeschränkte.

Minijob-Reform in der Diskussion

Die Alterssicherungskommission will den Sonderstatus von Minijobs abschaffen. Aktuell zahlen nur 21 Prozent der rund 6,8 Millionen Minijobber eigene Beiträge zur Rentenversicherung. Die Kommission schlägt vor, Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig zu machen – Ausnahmen nur für Schüler.

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Branchenverbände wie DEHOGA und BDA protestieren. Sie warnen vor zu hohen Belastungen für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Das plant die Regierung für 2027 und 2028

Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht mehrere Änderungen vor:

  • Ab Januar 2027: Anpassung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für Minijobs (allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent). Zudem soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigen.
  • Ab Januar 2028: Einführung eines Beitragszuschlags von 2,5 Prozent für bestimmte familienversicherte Ehegatten. Parallel könnten neue Stufen für Teilarbeitsunfähigkeit (25, 50 und 75 Prozent) kommen.

Eine geplante kapitalgedeckte Zusatzrente könnte ab 2028 zusätzliche Beiträge erfordern. Arbeitgeberverbände warnen vor einem Anstieg der Gesamtabgabenlast auf bis zu 46 Prozent.

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