Mahle-Sozialtarifvertrag: Abfindungen bis 250.000 Euro vereinbart
04.06.2026 - 17:51:04 | boerse-global.de
Immer mehr Unternehmen kündigen Werksschließungen und Stellen abbau an – und setzen dabei auf teure Sozialpläne. Während Konzerne wie Mahle und Evonik hohe Millionenbeträge für Abfindungen bereitstellen, eskalieren anderswo die Arbeitskämpfe.
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Mahle: Abfindungen bis zu 250.000 Euro vereinbart
Der Autozulieferer Mahle hat sich mit der IG Metall auf einen umfangreichen Sozialtarifvertrag für die Schließung des Werks in Neustadt an der Donau geeinigt. Die Produktion soll im ersten Quartal 2027 enden. Das Paket sieht individuelle Abfindungen von bis zu 250.000 Euro vor. Hinzu kommt ein Bonus-Pool von 3,25 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder, ein Härtefallfonds und die Einrichtung einer Transfergesellschaft – dort erhalten die Mitarbeiter rund 80 Prozent ihres Nettogehalts.
Ältere Beschäftigte ab 60 Jahren können zudem gleitend in den Ruhestand wechseln. Trotz der Einigung kritisierte die Mahle-Führung die jüngsten Streiks als kontraproduktiv für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Evonik: 100 Millionen Euro für Führungskräfte-Abbau
Im Chemiesektor baut Evonik massiv Stellen ab – mit klarem Fokus auf Management und Führungspositionen. Ziel ist der Abbau interner Bürokratie. Der Konzern hat rund 100 Millionen Euro allein für Abfindungen zurückgestellt. Die Restrukturierung läuft bereits.
Siempelkamp streicht fast die Hälfte der Stellen
Noch härter trifft es die Belegschaft von Siempelkamp Size Reduction Solutions (Pallmann) in Zweibrücken. Von 282 Arbeitsplätzen sollen 129 wegfallen – das sind rund 46 Prozent. Das Unternehmen will die eigene Fertigung aufgeben und künftig nur noch montieren und Ersatzteile produzieren.
Als Gründe nennt das Management ein Defizit im Neumaschinengeschäft, den Verlust des russischen Marktes und den starken Wettbewerbsdruck aus China. Zwar wurde der Mietvertrag für das Werk bis mindestens Dezember 2029 verlängert, doch Betriebsrat und IG Metall halten einen geringeren Stellenabbau für möglich.
IKEA baut in Dortmund massiv ab
Auch der schwedische Möbelriese IKEA macht ernst. In Dortmund-Ellinghausen fallen 233 Stellen weg – verteilt auf zwei Einheiten. Die IKEA IT Germany GmbH wird bis Ende Oktober 2026 geschlossen, 63 Jobs entfallen. Parallel reduziert die IKEA Purchasing Services Germany GmbH ihre Belegschaft um 170 Stellen – nur 100 Mitarbeiter bleiben übrig.
Die Maßnahmen sind Teil eines globalen Stellenabbaus von 850 Positionen innerhalb der Inter IKEA Group, den das Unternehmen bereits im Mai 2026 angekündigt hatte.
Streiks und Druck auf Arbeitgeber
Während einige Firmen Sozialpläne vorlegen, bleibt die Lage anderswo angespannt. Bei der DS-Smith-Fabrik in Mannheim – einem von fünf Standorten, die der Verpackungshersteller schließen will – legten die Beschäftigten bereits im Mai die Arbeit nieder. Sie fordern einen Sozialtarifvertrag.
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Auch im Einzelhandel brodelt es: Ende Mai kam es in Baden-Württemberg zu Streiks bei Kaufland, H&M und IKEA. Die Gewerkschaften verlangen 300 Euro mehr Lohn pro Monat bei einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten.
Österreich: WKO unter Druck
Selbst jenseits der Grenze gibt es Konflikte. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) plant, bis Ende 2027 rund 200 von 800 Stellen in der Zentrale zu streichen. Der Betriebsrat kritisiert das Fehlen eines Sozialplans und die mangelnde Einbindung der Mitarbeiter. Die Stellen sollen teils durch Kündigungen, teils durch Nichtbesetzung freiwerdender Posten abgebaut werden.
Kündigungsschutz: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Wer von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen ist, muss schnell handeln. Eine Kündigungsschutzklage muss in Deutschland innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht – in der Praxis kommen jedoch häufig Vergleiche zustande, die im Schnitt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr vorsehen.
Die Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter unterliegt strengen Kriterien der „Sozialauswahl": Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung spielen eine zentrale Rolle. Aktuelle Urteile zeigen zudem, wie wichtig die Einhaltung von Fristen ist. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, dass die zweiwöchige Frist für außerordentliche Kündigungen strikt gilt – selbst wenn parallel Verfahren beim Integrationsamt laufen. Voraussetzung: Es liegt keine anerkannte Schwerbehinderung vor.
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