Madrid: 87-Jährige nach 70 Jahren in ihrer Wohnung zwangsgeräumt
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 01:35 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In Madrid ist die Zwangsräumung einer 87-jährigen Frau aus ihrer langjährigen Wohnung im Stadtteil Retiro vollzogen worden. María del Carmen Abascal, bekannt als Maricarmen, hatte seit 1956 in der Wohnung in der Calle Alcalde Sainz de Baranda 46 gelebt. Die Räumung erfolgte nach mehreren gerichtlichen Aufschüben und unter erheblichem Protest der Öffentlichkeit.
Polizeieinsatz und gesundheitliche Folgen
Die Vollstreckung des Räumungsbeschlusses begann am frühen Morgen, als rund 15 Polizeifahrzeuge und Dutzende Beamte den Einsatzort absperrten. Schätzungen zufolge leisteten über 400 Personen, darunter 40 Aktivisten unmittelbar im Portal des Gebäudes, Widerstand gegen die Maßnahme. Berichten zufolge setzte die Polizei Schlagstöcke und Pfefferspray ein, um die Unterstützer zurückzudrängen, wobei es zu Verletzungen kam.
Die betroffene Mieterin, die einen anerkannten Behinderungsgrad von 50 Prozent hat und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, musste aus dem sechsten Stockwerk getragen werden, da der Aufzug des Hauses an diesem Mittwoch nicht betriebsbereit war. Ihr Gesundheitszustand hatte sich bereits in den vergangenen sechs Monaten verschlechtert.
Nach der Räumung wurde sie von Einsatzkräften des Rettungsdienstes Samur auf einer Trage in ein Krankenhaus gebracht. Ihr wurde lediglich ein Zeitraum von 30 Minuten eingeräumt, um die nötigsten persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen, in der sie seit ihrem 17. Lebensjahr gewohnt hatte.
Rechtlicher Hintergrund und finanzielle Forderungen
Hintergrund der Räumung ist ein langjähriger Rechtsstreit mit dem Unternehmen Urbagestión Desarrollo e Inversión S.L., das das Gebäude im Jahr 2018 für einen Kaufpreis von rund 240.000 Euro erworben hatte.
Zuvor befand sich die Immobilie jahrzehntelang im Besitz einer Privatfamilie. Das Unternehmen argumentierte, dass die zweite Nachfolge im Mietvertrag, der ursprünglich 1956 von Maricarmens Vater unterzeichnet worden war, ungültig und der Vertrag somit erloschen sei.
Der Fall zeigt, wie ein 1956 unterzeichneter Altmietvertrag nach dem Verkauf des Gebäudes an eine Investmentgesellschaft für erloschen erklärt wurde — die geforderte Monatsmiete lag um ein Vielfaches über der bisherigen. Wer selbst in einem alten Vertrag mit neuem Eigentümer sitzt, findet in diesem kostenlosen Leitfaden die wichtigsten Prüfschritte und Formulierungshilfen. Kostenlosen Mietrechts-Leitfaden anfordern
Während der Altmietvertrag eine monatliche Miete von rund 440 Euro vorsah, forderte der neue Eigentümer eine Anpassung auf bis zu 2.500 Euro pro Monat. Zwischenzeitlich standen Forderungen von 2.750 Euro im Raum, die später auf 1.650 Euro gesenkt wurden.
Laut dem Mietersyndikat Sindicato de Inquilinos de Madrid entsprach die Forderung einer Mietsteigerung von bis zu 275 Prozent. Die Rente der Betroffenen liegt bei etwa 1.300 bis 1.350 Euro monatlich. Eine anonyme Schriftstellerin hatte angeboten, die Mietdifferenz zu übernehmen, was das Unternehmen jedoch ablehnte.
Der Oberste Gerichtshof hatte im März 2026 zugunsten des Eigentümers entschieden und eine Beschwerde gegen die Räumung nicht zugelassen. Damit bestätigte er ein Urteil der Audiencia Provincial, nachdem ein erstinstanzliches Gericht zunächst noch zugunsten der Mieterin entschieden hatte.
Politische Reaktionen und institutionelles Versagen
Der Fall hat eine scharfe politische Debatte ausgelöst. Ministerpräsident Pedro Sánchez bezeichnete den Vorfall am Rande der UN-Generalversammlung in New York als soziale Tragödie und kritisierte die konservative Regionalregierung von Madrid. Auch das spanische Wohnungsbauministerium unter Isabel Rodríguez hatte vergeblich versucht, die Immobilie zu erwerben, was vom Eigentümer jedoch abgelehnt wurde.
Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hatte bereits im Juni die spanische Regierung aufgefordert, die Räumung zu stoppen, bis angemessener Ersatzwohnraum gesichert sei. Die Stadt Madrid gab an, verschiedene Wohnoptionen angeboten zu haben, die von der Mieterin jedoch abgelehnt worden seien. Maricarmen bezog nach der Räumung vorerst eine Unterkunft bei Verwandten.
Wenn eine Räumungsklage ins Haus steht, zählt jede Frist: Im Madrider Fall wurden vier Vollstreckungstermine angesetzt, bevor die Räumung vollzogen wurde — trotz laufender Aufschubanträge und eines UN-Appells. Dieser Leitfaden bündelt die Schritte, mit denen Betroffene Widerspruch einlegen und Mieterverein sowie Sozialbehörde einschalten können. Widerspruchs-Leitfaden jetzt anfordern
Menschenrechtsorganisationen wie Amnistía Internacional España bezeichneten den Vorgang als Menschenrechtsverletzung und betonten, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handle.
Das Mietersyndikat kritisierte zudem die Untätigkeit der Zentralregierung bei der Schaffung struktureller Lösungen gegen die Wohnkrise. Der Ökonom Santiago Niño Becerra kommentierte den Fall mit dem Hinweis, dass die geltenden Gesetze das Ergebnis politischer Entscheidungen seien.
