Luftverkehrsteuer: Flüge ab Juli bis zu 11,40 Euro günstiger
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 18:47 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Seit dem 1. Juli 2026 zahlen Reisende an deutschen Flughäfen weniger Luftverkehrsteuer. Die Sätze sinken je nach Strecke um bis zu 11,40 Euro.
Kurzstreckenflüge werden um 2,50 Euro günstiger, Mittelstrecken um 6,33 Euro und Langstrecken um 11,40 Euro. Die Bundesregierung will damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken.
Rückerstattung für Bestandskunden
Wer seinen Flug vor dem 27. Juni 2026 gebucht hat, aber erst ab dem 1. Juli abhebt, hat Anspruch auf die Differenz. Die Airlines haben die alte, höhere Steuer bereits kassiert – jetzt müssen sie den Überschuss zurückzahlen.
Die rechtliche Grundlage liefert Paragraph 812 BGB: ungerechtfertigte Bereicherung. Betroffene sollten direkt bei ihrer Fluggesellschaft die Erstattung einfordern.
Verbraucherschützer bereiten Sammelklage vor
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nimmt die Airlines ins Visier. Der Vorwurf: Steuern und Gebühren werden systematisch einbehalten, wenn Passagiere ihren Flug nicht antreten.
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Auf europäischen Strecken geht es um 25 bis 30 Euro pro Person. Der VZBV hat eine Umfrage gestartet, um Beispielfälle für das mögliche Klageverfahren zu sammeln.
Die Börse reagierte gemischt: Lufthansa verlor 0,35 Prozent, während Air France-KLM um 3,88 Prozent und Ryanair um 1,38 Prozent zulegten.
Deutsche Luftfahrt hinkt hinterher
Die Steuersenkung kommt zu einer Zeit, in der die Branche kämpft. Das Sitzplatzvolumen erreichte im ersten Halbjahr 2026 nur 87 Prozent des Vorkrisenniveaus von 2019. Im restlichen Europa sind es 113 Prozent.
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Besonders deutlich wird der Rückstand im Vergleich zu Polen (146 Prozent) und Griechenland (143 Prozent). Schlusslicht ist Schweden mit 77 Prozent. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft beziffert den Wertschöpfungsverlust von 2023 bis 2025 auf rund 40 Milliarden Euro.
Der Koordinator Ploß (CDU) fordert weitere Senkungen der Standortkosten. Die aktuelle Reduzierung der Luftverkehrsteuer gilt als erster Schritt.
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