Lohntransparenz: Nur jede vierte Anzeige nennt ein Gehalt
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 19:03 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das zeigt eine aktuelle Analyse für das erste Halbjahr 2026 – und das, obwohl die EU-Frist für mehr Lohntransparenz längst verstrichen ist.
Die Marktforscher von Index Research werteten tausende Stellenausschreibungen aus. Ergebnis: Gerade einmal 24,1 Prozent der Anzeigen nennen eine konkrete Vergütung. Ein leichter Anstieg im Vergleich zu 2024/2025 (22,6 Prozent), aber von Durchbruch keine Spur. In absoluten Zahlen stieg die Zahl transparenter Arbeitgeber zwar um 13,4 Prozent auf knapp 149.000 Betriebe. Doch die Gesamtentwicklung bleibt schleppend.
Branchen mit Licht und Schatten
Eine zweite Analyse des Dienstleisters Lucca kommt zu ähnlichen Werten. Von rund 150.000 Anzeigen im Jobportal der Bundesagentur für Arbeit enthielt nur etwa jede fünfte ein Gehalt. Die Unterschiede zwischen den Branchen sind gewaltig.
Spitzenreiter sind private Arbeitsvermittlungen mit 54,4 Prozent und die Zeitarbeit mit 52,2 Prozent. Das Schlusslicht bilden Management, Beratung, Recht und Steuern – hier nennen gerade einmal 4,8 Prozent der Anzeigen ein Gehalt. Überraschend: Sogar das Personalwesen liegt mit 17,4 Prozent unter dem Durchschnitt.
Deutschland verpasst EU-Frist
Die Zurückhaltung der Unternehmen kollidiert mit den europäischen Vorgaben. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) verlangt, dass Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 nationale Gesetze erlassen. Deutschland hat diese Frist verstreichen lassen.
Nach aktuellen Planungen der Bundesregierung soll die Umsetzung erst Anfang 2027 kommen. Die Berichtspflichten für Unternehmen greifen voraussichtlich ab Juni 2028. Dabei sieht die Richtlinie klare Regeln vor: Arbeitgeber müssen Gehaltsspannen spätestens vor dem ersten Vorstellungsgespräch nennen. Die Frage nach dem bisherigen Verdienst wird unzulässig.
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Für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten kommen umfangreiche Berichtspflichten. Liegt ein unbegründetes Entgeltgefälle von mindestens fünf Prozent zwischen den Geschlechtern vor, müssen Arbeitgeber gemeinsam mit Arbeitnehmervertretern eine Entgeltbewertung durchführen.
BAG stärkt Arbeitnehmerrechte
Schon vor der vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie hat das Bundesarbeitsgericht die Position von Beschäftigten gestärkt. Ein Urteil vom 23. Oktober 2025 sorgt für Aufsehen: Kennt ein Arbeitnehmer nur ein einziges höheres Gehalt eines Kollegen in vergleichbarer Position, kann das die Vermutung einer Diskriminierung begründen.
Die Folge ist eine Beweislastumkehr. Nicht mehr der Arbeitnehmer muss die Diskriminierung nachweisen, sondern der Arbeitgeber muss darlegen, dass sachliche, geschlechtsunabhängige Gründe für die Lohnunterschiede vorliegen. Arbeitsrechtsexperten warnen: Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen – von Zwangsgeldern bis zu Schadensersatz für mindestens drei Jahre.
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Ein weiteres BAG-Urteil vom 15. April 2026 zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern unterstreicht die wachsenden Anforderungen an die Dokumentation von Gehaltsentwicklungen und Beförderungswegen.
Generation Z bricht mit Gehaltstabu
Die Notwendigkeit für mehr Transparenz zeigt auch der anhaltende Gender Pay Gap. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bezifferte die unbereinigte Lohnlücke 2024 auf 17,2 Prozent. Regionale Unterschiede sind enorm: In Westdeutschland ist die Lücke fast viermal so hoch wie im Osten. Im Bodenseekreis betragen die Differenzen bis zu 37 Prozent.
Zusätzlichen Druck erzeugt der Generationenwechsel. Laut einer Stepstone-Studie sprechen rund 74 Prozent der unter 30-Jährigen offen über ihr Gehalt. Hauptgründe: steigende Lebenshaltungskosten und wirtschaftliche Unsicherheit. Während ältere Arbeitnehmer Gehaltsthemen weiter diskret behandeln, fordern jüngere Fachkräfte klare und nachvollziehbare Entgeltstrukturen. Die Unternehmen kommen daran nicht vorbei – ob sie wollen oder nicht.
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