EmpCo-Richtlinie: Harte Strafen für Greenwashing ab September
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 19:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Neue Richtlinien und das verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz stellen Unternehmen vor gewaltige Herausforderungen. Besonders technische Abrechnungen werden zum Risikofaktor.
Komplexe Datenketten als Prüfungsfalle
In der Energiebranche rücken technische Abrechnungen verstärkt in den Fokus der ESG-Prüfung. Wie Branchenanalysen zeigen, basieren ESG-Kennzahlen hier auf hochkomplexen Datenketten. Diese sind geprägt von einer lückenlosen 24/7-Versorgung und notwendigen nachträglichen Korrekturen.
Die Folge: Häufig klaffen öffentliche Nachhaltigkeitsdarstellung und belegbare Daten auseinander. Zusätzlichen Druck erzeugen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie erhöhen die Anforderungen an die Prüfung deutlich. Fachleute betonen: Die Validität technischer Abrechnungssysteme muss sichergestellt sein, um den neuen Standards zu genügen.
EmpCo-Richtlinie: Harte Strafen für Greenwashing
Ab dem 27. September 2026 tritt die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen, sämtliche Nachhaltigkeitsaussagen und Umweltlabels belastbar zu belegen. Green Claims müssen künftig lückenlos dokumentiert sein.
Doch in der Handelsbranche regt sich Widerstand. Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert, dass die Richtlinie ab Ende September den Verkauf von Produkten mit nicht konformen Umweltaussagen untersagt – ohne ausreichende Übergangsfristen für Lagerware. Im Extremfall drohe die Vernichtung von Waren. Private Verbände bereiten bereits rechtliche Schritte vor. Die Auslegung der neuen Regeln bleibt laut Branchenexperten in Teilen unklar.
Die neuen EU-Richtlinien zur Dokumentation stellen Vermieter und Verwalter vor die Herausforderung, sämtliche Kostenpositionen absolut rechtssicher zu belegen. Dieser kostenlose PDF-Report zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Betriebskostenabrechnung 2026 fehlerfrei erstellen und jeden zulässigen Euro zurückholen. Betriebskostenabrechnung 2026: So holen Vermieter jeden zulässigen Euro zurück
Gebäudemodernisierungsgesetz: Das Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Am 10. Juli 2026 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und schafft die strikte 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ab. Stattdessen setzt das Gesetz auf Technologieoffenheit.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
- Bio-Treppe: Ab 2029 sind 10 Prozent Bio-Brennstoffe vorgesehen, bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent
- Grüngasquote: Eine verpflichtende Quote für grüne Gase startet 2028
- Nullemissionsgebäude: Neubauten müssen ab 2030 diesen Standard erfüllen
- Gebäudeautomation: Für Nichtwohngebäude mit Anlagen über 70 Kilowatt ist eine Automatisierung bis Ende 2029 Pflicht
Auch die Energieausweise ändern sich. Sie basieren künftig auf einer Skala von A bis G. Für Nichtwohngebäude sind Verbrauchsdaten über 24 Monate erforderlich. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Branchenverbände wie der ZVEH kritisieren jedoch die gleichzeitige Kürzung der BEG-Förderung für Wärmepumpen ab dem 21. Juli 2026.
Während neue Gesetze wie das GModG die energetischen Anforderungen an Immobilien verändern, bleiben auch klassische Fehlerquellen wie vergessene Klauseln im Mietvertrag ein finanzielles Risiko für Vermieter. Erfahren Sie im Gratis-Ratgeber, welche Betriebskosten Sie 2026 unbedingt vertraglich vereinbaren müssen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Diese 'sonstigen Betriebskosten' vergessen die meisten Vermieter im Mietvertrag
BaFin verschärft Regeln – EIB investiert Milliarden
Die Finanzaufsicht passt ebenfalls die Rahmenbedingungen an. Die BaFin veröffentlichte am 30. Juni die 10. Novelle der MaRisk. Eine wesentliche Änderung: Die Pflicht zur Methodenkombination bei der Bewertung von ESG-Risiken entfällt. Während die Neuregelungen grundsätzlich seit Ende Juni gelten, treten verschärfte Anforderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft. Strategie- und Kapitalplanungen müssen weiterhin jährlich überprüft werden – sofern ausreichende Puffer vorhanden sind.
Trotz der regulatorischen Hürden fließen erhebliche Investitionen in grüne Technologien. Am 13. Juli wurde bekannt: Die Europäische Investitionsbank (EIB) gewährt der OMV ein Darlehen über 450 Millionen Euro für eine Anlage zur Erzeugung von grünem Wasserstoff in Bruck an der Leitha. Das Gesamtprojektvolumen beträgt 600 Millionen Euro. Die Anlage soll bis Ende 2027 den Betrieb aufnehmen und jährlich 23.000 Tonnen grünen Wasserstoff produzieren. Das dürfte die CO2-Emissionen der Raffinerie um etwa 150.000 Tonnen pro Jahr reduzieren.
Parallel legten Unternehmen wie IsoEnergy und sbp ihre Nachhaltigkeitsberichte für 2025 vor. IsoEnergy betonte die Zusammenarbeit mit indigenen Unternehmen in Kanada. sbp veröffentlichte Details zu Emissionsreduktionszielen und internen CO2-Preisen (Shadow Carbon Pricing).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
