Lieferkettensorgfalt, Strengere

Lieferkettensorgfalt: Strengere Regeln für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern

Veröffentlicht: 19.07.2026 um 00:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue Absichtserklärung vertieft Klimakooperation im Öl- und Gassektor. Parallel fördert die Bundesregierung Biodiversität und strengere Lieferkettenregeln.

Deutschland und Algerien: Gemeinsam gegen Methan-Emissionen
Ein stilisiertes Bild, das die Integration von Natur und Wirtschaft zeigt: ein grünes Blatt, das aus einer Leiterplatte wächst. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Absichtserklärung wurde am Samstag unterzeichnet. Ziel ist eine vertiefte Zusammenarbeit bei Klima- und Umweltschutz im Öl- und Gassektor.

Die Vereinbarung unterstreicht die wachsende Bedeutung von Emissionskontrollen in globalen Energie-Lieferketten. Neben technischen Maßnahmen zur Emissionsreduzierung sieht das Abkommen einen regelmäßigen Austausch über regulatorische Rahmenbedingungen vor. Das Bundesumweltministerium und das Wirtschaftsministerium treiben damit die Umsetzung internationaler Klimaziele voran.

ESG-Standards für Immobilien

Parallel zur zwischenstaatlichen Ebene rücken branchenspezifische Anforderungen stärker in den Fokus. Am 28. Juli findet in Frankfurt ein Workshop der Initiative „ENGAGE for ESG“ statt. Thema sind die Kriterien der EU-Taxonomie für die Finanzierung von Wohnimmobilien.

Das seit Ende 2022 bestehende Projekt bietet eine standardisierte Berichtsvorlage und ein Online-Portal. Interessierte können das Portal bis Ende 2026 kostenlos testen. Ziel ist die bessere Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten – damit Investoren verlässliche Informationen über die ökologische Qualität von Immobilienportfolios erhalten.

Strengere Regeln für Unternehmen

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Seit Jahreswechsel 2023/2024 unterliegen Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Sie müssen ein wirksames Risikomanagement etablieren, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße zu identifizieren.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung und kann Bußgelder verhängen. Zudem gewinnt der Schutz der biologischen Vielfalt an Bedeutung. Das BMUV kündigte bereits 29 Millionen Euro für Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern an.

4,4 Millionen für Biodiversität

In Deutschland fördert die Regierung Projekte, die Biodiversität mit Klimaschutz verknüpfen. Das Projekt „UBi – Unternehmen Biologische Vielfalt“ erhält rund 4,4 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz. Betriebe können damit ihre Auswirkungen auf Ökosysteme prüfen.

Ein weiterer Schwerpunkt: die Wiedervernässung von Mooren. Entwässerte Moore verursachen schätzungsweise sieben Prozent der deutschen Treibhausgas-Emissionen. Das Modellprojekt „NaturErbeKlima“ startete mit 2,2 Millionen Euro.

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Mittelständische Unternehmen engagieren sich in regionalen Initiativen – etwa bei der Wiedervernässung von Niedermoorflächen in Brandenburg oder der Revitalisierung von Streuobstwiesen durch EU-LEADER-Projekte.

International baut Deutschland seine Partnerschaften aus. Mit Kolumbien besteht eine Kooperation zur Unterstützung von Entwicklungsländern bei Biodiversitätsstrategien – ebenfalls mit 29 Millionen Euro. Ab 2025 plant die Bundesregierung, die internationale Finanzierung für Artenschutz auf jährlich 1,5 Milliarden Euro anzuheben.

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