Lieferkette: EU-Richtlinie führt Zivilhaftung für Menschenrechtsverstöße ein
28.06.2026 - 09:49:31 | boerse-global.de
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die kommende EU-Richtlinie verschärfen die Anforderungen für Unternehmen massiv. Im Zentrum steht die Frage: Wer haftet künftig für Menschenrechtsverstöße in der Lieferkette?
Sorgfaltspflichten und behördliche Aufsicht
Das LkSG verpflichtet Unternehmen bereits heute zu einem umfassenden Risikomanagement. Dazu gehören regelmäßige Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen bei Verstößen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung.
Die Folgen reichen aber weiter: Nachhaltigkeitswerbung beeinflusst inzwischen den Mangelbegriff im Kaufrecht (§ 434 BGB). Das schafft neue Angriffsflächen für Klagen.
EU-Richtlinie bringt Zivilhaftung
Der entscheidende Wendepunkt kommt mit der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Anders als das deutsche Recht setzt sie nicht nur auf öffentlich-rechtliche Sanktionen, sondern führt eine explizite zivilrechtliche Haftung ein.
Die EU-Richtlinie zur Zivilhaftung in der Lieferkette kommt – und mit ihr neue Klagerisiken für Mittelständler. Wer jetzt seine Sorgfaltspflichten strukturiert, vermeidet teure Haftungsfälle. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die konkreten Schritte. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Das Internationale Privatrecht (IPR) könnte unter bestimmten Voraussetzungen einen Durchgriff auf deutsches Recht ermöglichen. Unternehmen müssten dann direkt vor Zivilgerichten für Verstöße in ihrer Lieferkette haften.
Mittelstand warnt vor Überlastung
Die Wirtschaft schlägt Alarm. Knapp die Hälfte der Firmenkunden ist mit der Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten überfordert, zeigen Erhebungen unter Bankvorständen.
Knapp die Hälfte der Firmenkunden ist mit Nachhaltigkeitsdaten überfordert – das wird zur Haftungsfalle, sobald die CSDDD greift. Mit der Muster-Risikoanalyse aus diesem Report bringen Sie Ihre Lieferkette auf sicheren Boden. Muster-Risikoanalyse jetzt herunterladen
Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) kritisiert: Die Regulierung überfordere den Mittelstand und bremse Investitionen sowie Kreditvergabe. Gefordert werden weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit bei Recyclingmaterialien und standardisierte Berichtsformate wie der VSME-Standard.
Parallel bereitet sich die Wirtschaft auf das Vergabebeschleunigungsgesetz vor. Es bringt neue Anforderungen an Nachhaltigkeit und Cybersicherheit bei öffentlichen Aufträgen – bei gleichzeitig reduzierten Nachweispflichten und höheren Wertgrenzen.
