Lehrkräfte-Mehrarbeit: 100+ Stunden pro Jahr – GEW setzt auf App
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 08:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Digitalisierung bringt Bewegung in die Arbeitszeiterfassung: Während Gewerkschaften auf lückenlose Dokumentation setzen, fordern Arbeitgeber mehr Flexibilität. Der Konflikt zwischen Kontrolle und Freiheit spitzt sich zu.
Digitale Zeiterfassung für Lehrer: Gewerkschaften ziehen nach
Lehrkräfte in mehreren Bundesländern erhalten neue Werkzeuge gegen unbezahlte Mehrarbeit. Die Bildungsgewerkschaft GEW stellte ihren Mitgliedern in Hessen Anfang August eine Web-App zur Verfügung. Damit lassen sich Unterrichtszeiten, Vor- und Nachbereitungen sowie Elterngespräche lokal erfassen. Berlin zog zum Schuljahresbeginn nach, Bremen startete als erstes Bundesland ein Pilotprojekt.
Der Hintergrund: Forscher der Universität Göttingen wiesen bei Berliner Lehrkräften eine durchschnittliche Mehrarbeit von über 100 Stunden pro Jahr nach. Rund 30 Prozent der Betroffenen überschreiten demnach die zulässige Grenze von 48 Wochenstunden. Die digitalen Nachweise sollen Beschäftigten helfen, ihre Belastung gerichtsfest zu dokumentieren.
Arbeitgeber fordern flexible Modelle
Parallel zu den Dokumentationsinitiativen wächst der Druck auf das Arbeitszeitgesetz. Der Verband AUB e.V. präsentierte am 6. August die „Hamburger Thesen". Sie sehen vor, starre tägliche Höchstarbeitszeiten durch ein wöchentliches Modell zu ersetzen. Die EU-weite Grenze von 48 Stunden pro Woche bleibt dabei unangetastet.
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Die Begründung liest sich wie ein Blick in die Arbeitsrealität: 2024 lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei 34,8 Stunden. Vollzeitbeschäftigte kamen auf 40 Stunden, Teilzeitkräfte auf 22. Flexible Verteilung statt starrer Tagesgrenzen – so lautet das Ziel für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Auch KI soll dabei helfen, etwa durch automatisch integrierte Ruhepausen von fünf bis zehn Minuten im digitalen Workflow.
Wenn die Stundennachweise lügen
Doch korrekte Zeiterfassung ist alles andere als selbstverständlich. Eine Umfrage des Instituts Consumerfieldwork unter 1.000 Beschäftigten zeigt: 13 Prozent erfassen ihre Arbeitszeit regelmäßig falsch. Drei Viertel gaben sogar zu, während der Arbeitszeit private Erledigungen gemacht zu haben.
Die juristischen Konsequenzen können hart sein. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte bereits Anfang 2025: In gravierenden Fällen ist eine fristlose Kündigung rechtens. Sogar die Kosten für Detektive können Unternehmen zurückfordern, wenn ein konkreter Verdacht bestand – im verhandelten Fall immerhin rund 21.000 Euro. Wer die Kündigung kassiert, muss zusätzlich mit einer dreimonatigen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen.
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KI-Betrug: Das Problem mit der Erkennung
Die Manipulationsdebatte erreicht auch die Schulen. Dänemark reagierte im August auf die zunehmende Nutzung von KI-Tools in Prüfungen: Schriftliche Arbeiten müssen nun mündlich verteidigt werden. Zusätzlich setzen die Dänen auf Überwachungssoftware und Firewalls – rund 9.000 Schüler jährlich sollen so vom Betrug abgehalten werden.
Die Erkennung KI-generierter Texte bleibt jedoch ein Glücksspiel. Die EU-Kommission veröffentlichte zwar Mitte Juli Leitlinien zur KI-Verordnung, doch technische Detektoren gelten weiterhin als unzuverlässig. Das Problem: Gängige Software markiert häufig menschliche Texte fälschlich als KI-Erzeugnisse. Eine rechtssichere Kontrolle ist damit kaum möglich.
Digitalisierung mit Bedacht
Nicht überall läuft die Digitalisierung auf Hochtouren – mancherorts geht es bewusst schrittweise. Seit dem 1. Juni gilt für Zahnarztpraxen eine überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift der DGUV. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten dürfen einen Teil der sicherheitstechnischen Betreuung digital abwickeln. Voraussetzung: ein persönliches Kennenlernen muss stattgefunden haben. Die Übergangsfrist endet am 31. Mai 2027.
