Lehrkräfte-Arbeitszeit, Bundesgericht

Lehrkräfte-Arbeitszeit: Bundesgericht prüft Mehrarbeit-Ausgleich in Schulen

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 06:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Mehrarbeit im Schuldienst und die Frage, ob Länder die tatsächliche Belastung systematisch erfassen müssen.

Bundesverwaltungsgericht prüft Arbeitszeit von Lehrkräften
Ein leerer, sonnendurchfluteter Klassenraum in einem historischen Schulgebäude mit alten Holzdielen und leeren Schulbänken. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich in einer für den Vormittag angesetzten Verhandlung mit einer Grundsatzfrage zur Arbeitszeitgestaltung im Schuldienst. Im Zentrum der Revision des Landes Niedersachsen steht die Klage des pensionierten Grundschulrektors Frank Post.

Der Rechtsstreit dreht sich im Kern darum, ob Dienstherren dazu verpflichtet sind, die tatsächliche Arbeitsbelastung von Lehrkräften empirisch zu untersuchen, um eine Überschreitung der rechtlich zulässigen Arbeitszeit systematisch zu verhindern.

Rechtlicher Hintergrund und bisherige Urteile

Der Kläger Frank Post, ein ehemaliger Schulleiter aus Hannover, fordert einen finanziellen Ausgleich für geleistete Mehrarbeit. In der vorangegangenen Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dem pensionierten Beamten eine Entschädigung in Höhe von 31.435,59 Euro zugesprochen.

Dieser Betrag bezieht sich auf den Zeitraum von November 2017 bis zum 31. Juli 2022. Das Gericht erkannte dabei an, dass das Land Niedersachsen eine wöchentliche Mehrarbeit von 5 Stunden und 48 Minuten ausgleichen müsse.

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In den ursprünglichen Forderungen hatte der Ex-Grundschulrektor eine deutlich höhere Belastung geltend gemacht und 8 Stunden sowie 42 Minuten Mehrarbeit pro Woche angeführt.

Während das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in seinen Feststellungen von einer anzuerkennenden Mehrarbeit von 5 Stunden und 42 Minuten pro Woche ausging, bildet die nun in Leipzig behandelte Revision den nächsten Schritt in der juristischen Klärung, inwieweit pauschale Arbeitszeitregelungen für Lehrkräfte ohne präzise Erfassung zulässig sind.

Studien belegen hohe Arbeitsbelastung an Schulen

Die Debatte um die Arbeitsbelastung im Bildungswesen wird durch verschiedene Untersuchungen gestützt. Eine niedersächsische Studie, an der fast 2.900 Lehrkräfte teilnahmen und ein gesamtes Schuljahr dokumentierten, kam zu dem Ergebnis, dass die durchschnittliche Arbeitszeit an Grundschulen während der Schulwochen bei 46 Stunden und 38 Minuten liegt.

Ähnliche Befunde lieferte eine Untersuchung aus Göttingen, die sich auf den Raum Hamburg konzentrierte. Demnach überschritten 735 Hamburger Vollzeit-Lehrkräfte ihre Jahresarbeitszeit im Durchschnitt um rund 75 Stunden.

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Besonders deutlich fiel die Differenz bei Gymnasiallehrkräften aus: Diese kamen auf eine jährliche Arbeitszeit von 1.899 Stunden. Im Vergleich dazu liegt die Arbeitszeit für andere Beamte bei 1.776 Stunden, was einer Mehrbelastung von 123 Stunden für die Lehrkräfte an Gymnasien entspricht.

Strukturelle Probleme und digitale Erfassungsversuche

Die Unzufriedenheit über die zeitliche Belastung spiegelt sich auch in aktuellen Umfragen und gewerkschaftlichen Maßnahmen wider. Laut einer Erhebung von Lehrer-Online und dem Deutschen Philologenverband (DPhV) gaben 38 Prozent der befragten Lehrkräfte an, Beruf und Privatleben nur schwer trennen zu können. Dabei identifizierten 92 Prozent der Teilnehmer strukturelle Ursachen als Hauptgrund für die Belastungssituation.

Um eine fundierte Datenbasis für künftige Auseinandersetzungen zu schaffen, hat die GEW Baden-Württemberg die sogenannte „LehrZeit-App“ eingeführt. Das digitale Werkzeug zur Arbeitszeiterfassung stieß auf großes Interesse und verzeichnete bereits innerhalb weniger Tage nach dem Start rund 2.700 Anmeldungen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird darüber entscheiden, ob solche individuellen oder kollektiven Dokumentationen künftig eine stärkere rechtliche Relevanz für die Pflichten des Dienstherrn zur Überprüfung der Arbeitszeiten haben werden.

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