Lehrerbelastung: 46 Stunden 38 Minuten Wochenarbeitszeit nachgewiesen
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 06:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich am 17. September 2026 in einer Revisionsverhandlung mit der Frage, inwieweit Dienstherren die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrkräften empirisch erfassen müssen.
Im Kern geht es darum, ob das Land Niedersachsen verpflichtet ist, über das herkömmliche Unterrichtsdeputat hinausgehende Belastungen systematisch zu untersuchen, um eine Überschreitung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit und damit verbundene Überstunden zu vermeiden. Das Gericht prüft dabei die Revision des Landes gegen ein vorangegangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg.
Entschädigung für geleistete Mehrarbeit im Fokus
Hintergrund der Verhandlung ist die Klage des pensionierten Grundschulrektors Frank Post aus Hannover. In der Vorinstanz hatte das OVG Niedersachsen dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 31.435,59 Euro für geleistete Mehrarbeit zugesprochen.
Das Gericht erkannte in seinem Urteil eine wöchentliche Mehrarbeit von 5 Stunden und 42 Minuten an. Der ehemalige Schulleiter hatte ursprünglich eine Belastung von 8 Stunden und 42 Minuten pro Woche geltend gemacht.
Der Zeitraum, für den das Land Niedersachsen laut der Entscheidung des OVG einen Ausgleich leisten muss, erstreckt sich von November 2017 bis zum 31. Juli 2022. Die juristische Auseinandersetzung rührt von der Unzufriedenheit über das aktuelle System her, das die Arbeitszeit primär über Unterrichtsstunden definiert, während Vor- und Nachbereitung sowie Verwaltungsaufgaben oft nicht präzise erfasst werden.
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Studien belegen deutliche Überschreitung der Arbeitszeit
Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen untermauern die Debatte um die Arbeitsbelastung im Schuldienst. Eine niedersächsische Studie, die fast 2.900 Lehrkräfte einbezog, kam zu dem Ergebnis, dass Beschäftigte an Grundschulen in den Schulwochen auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von 46 Stunden und 38 Minuten kommen. Leitungsfunktionen an Grundschulen seien demnach mit einer zusätzlichen Belastung von 5 Stunden und 20 Minuten pro Woche verbunden.
Weitere Daten lieferte die Universität Göttingen, die 735 Hamburger Vollzeit-Lehrkräfte untersuchte und dabei eine durchschnittliche Mehrarbeit von 75 Stunden pro Jahr feststellte.
Eine groß angelegte Göttinger Studie, die seit dem Jahr 2015 fast 3.000 niedersächsische Lehrkräfte erfasste, zeigte zudem deutliche Abweichungen bei Gymnasiallehrern auf. Diese kamen auf 1.899 Arbeitsstunden pro Jahr, während für vergleichbare Beamte lediglich 1.776 Stunden vorgesehen waren – eine Differenz von 123 Stunden.
Belastung und der Ruf nach strukturellen Änderungen
Die subjektive Wahrnehmung der Lehrkräfte korrespondiert mit diesen Zahlen. Laut einer Umfrage von Lehrer-Online und dem Deutschen Philologenverband (DPhV) gaben 38 Prozent der Befragten an, Beruf und Privatleben nur schlecht trennen zu können. 92 Prozent sehen die Ursachen für die hohe Belastung in strukturellen Gegebenheiten.
Als Reaktion auf die rechtlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung werden erste praktische Schritte unternommen.
In Bremen startet im Schuljahr 2026/2027 ein Pilotprojekt an neun Schulen. Dabei wird die App „Untis Arbeitszeit“ eingesetzt, um die tatsächlichen Belastungen digital zu dokumentieren. Lehrer wie Björn Wolf von der Oberschule Lerchenstraße berichteten bereits zum Schuljahresbeginn von Arbeitswochen mit rund 50 Stunden.
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Die Bildungsgewerkschaft GEW in Bremen begrüßte diesen Schritt. Parallel dazu verzeichnet die GEW in Baden-Württemberg ein hohes Interesse an entsprechenden Instrumenten; dort meldeten sich innerhalb weniger Tage rund 2.700 Nutzer für eine eigene App zur Arbeitszeiterfassung an.
Politische Stimmen wie der Senator Mark Rackles forderten zudem eine grundsätzliche Abkehr von der reinen Betrachtung des Unterrichtsdeputats, um der modernen Arbeitsrealität an Schulen gerecht zu werden.
