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Kunststoffsteuer ab Juli 2027: 550 Euro je Tonne geplant, Verbände warnen

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 19:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht 550 Euro je Tonne Kunststoff vor; Wirtschaftsverbände verlangen ein reguläres Verfahren und eine Folgenabschätzung.

Kunststoffsteuer ab 2027 geplant: Abgabe und Widerstand der Wirtschaft
Haufen aus sortierten Kunststoffflocken in einer industriellen Recyclinganlage bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD bereiten die Einführung einer nationalen Kunststoffverpackungssteuer vor. Laut einem Gesetzentwurf mit dem Bearbeitungsstand vom 30. September 2026 soll die Abgabe ab Juli 2027 greifen und 550 Euro je Tonne enthaltenen Kunststoffs betragen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bringt das Vorhaben auf den Weg, das von der Bundesregierung im Eilverfahren umgesetzt werden soll.

Geplante Abgabe auf Verpackungen und Folien

Der Entwurf sieht vor, dass Verpackungen, Folien und Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als 5 Prozent steuerpflichtig werden. Die Steuer soll bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr anfallen. Bei einer 1,5-Liter-PET-Flasche würde die Belastung knapp 2 Cent betragen, solange kein Plastik wiederverwendet wird. Neumaterial ist am Markt häufig günstiger als recycelter Kunststoff.

Verpackungen aus Rezyklaten können auf Antrag entlastet werden. Für Privatpersonen bleibt die Weitergabe der Produkte steuerfrei. Im Jahr 2023 fielen rund 3 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an.

Zunächst sollen jährlich rund 3 Millionen Tonnen steuerpflichtig sein; der Begründung des Entwurfs zufolge dürfte diese Menge künftig sinken. Es wird erwartet, dass Unternehmen die Abgabe an die Endkunden weitergeben.

Seit 2021 zahlen die EU-Mitgliedstaaten bereits eine Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen an die Europäische Union; Länder wie Spanien und Portugal geben diese an Verbraucher weiter. Neben der Kunststoffabgabe vereinbarte die Koalition zudem eine Zuckersteuer sowie höhere Alkohol- und Tabaksteuern.

Erwartete Steuereinnahmen und bürokratischer Aufwand

Für das Rumpfjahr 2027 werden Mehreinnahmen von 805 Millionen Euro erwartet, während das Finanzministerium von 670 Millionen Euro für 2027 ausgeht. Ab dem ersten vollen Jahr 2028 rechnet das Ministerium mit 1,505 Milliarden Euro, während andere Schätzungen knapp 1,5 Milliarden Euro ausweisen. Für den Bund werden ab 2028 jährlich rund 1,485 Milliarden Euro an Einnahmen veranschlagt.

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Gleichzeitig erfordert die Erhebung erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Bis 2029 erwartet der Bund Umsetzungskosten von 284 Millionen Euro, während an anderer Stelle staatliche Kosten von 283,5 Millionen Euro beziffert werden. Dies umfasst unter anderem 788 zusätzliche Vollzeitstellen bei der Zollverwaltung.

Ab 2029 wird der jährliche Erhebungsaufwand auf 104 Millionen Euro geschätzt. Auf die Wirtschaft kommen nach den Berechnungen einmalige Bürokratiekosten von rund 8,8 Millionen Euro sowie laufende Belastungen von jährlich rund 44,1 Millionen Euro zu.

Widerstand aus der Wirtschaft und Kritik von Verbänden

Gegen die Pläne regt sich deutlicher Widerstand in der Industrie. Am 2. Oktober 2026 wandten sich acht Wirtschaftsverbände – darunter der Handelsverband Deutschland (HDE), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), der Bund Deutscher Zöllner (BDZ) sowie die Zoll- und Finanzgewerkschaft – in einem gemeinsamen Schreiben an Kanzleramtsministerin Nina Warken. Sie warnten vor einer Einführung im Schnellverfahren ohne reguläre Ressortbeteiligung sowie ohne Kabinettsbeschluss und forderten ein transparentes Gesetzgebungsverfahren inklusive umfassender Folgenabschätzung.

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Der Handelsverband Deutschland lehnt das Vorhaben grundsätzlich ab und bezeichnet die geplante Steuer als Bruch des Koalitionsvertrags. Der Verband Plastics Europe Deutschland kritisierte zahlreiche ungeklärte Umsetzungsfragen. Der Gesetzentwurf nenne weder die konkrete Zahl der betroffenen Betriebe noch kläre er verlässlich die Steuerschuldner, die Durchführung von Importkontrollen oder die tatsächliche ökologische Lenkungswirkung.

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Ansatz einer Abgabe hingegen grundsätzlich, fordert jedoch Nachbesserungen. Die Umweltorganisation dringt darauf, die Regelung auf Einwegverpackungen zu beschränken und im Gegenzug weitere Materialien wie Papier, Pappe, Karton und Metalle in die Steuerpflicht einzubeziehen.

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