Kündigungsschutz, Regierung

Kündigungsschutz: Regierung lockert Regeln für Hochverdiener ab 2027

05.07.2026 - 14:48:15 | boerse-global.de

Unternehmen forcieren Stellenstreichungen, während die Regierung den Kündigungsschutz für Hochverdiener und Kleinbetriebe lockert.

Deutsche Wirtschaft: Personalabbau trifft auf neue Arbeitsgesetze
Kündigungsschutz - Ein unscharfer Mensch in einem modernen Büro betrachtet abstrakte Finanzcharts an einer Wand, im Vordergrund ein Rechtsdokument mit Stift. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die deutsche Wirtschaft treibt den Personalabbau voran, während die Bundesregierung zeitgleich das Arbeitsrecht reformiert. Unternehmen nutzen verstärkt Spielräume bei der Sozialauswahl, neue Gesetze lockern den Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen.

Besonders in der Automobilindustrie und im Gastgewerbe führt der wirtschaftliche Druck zu massiven Stellenstreichungen.

Häufige Fehler bei der Sozialauswahl

Bei betriebsbedingten Kündigungen greifen Unternehmen zu spezifischen Methoden, um die gewünschte Personalstruktur zu erhalten. Arbeitgeberanwalt Alexander Birkhahn von der Dornbach Rechtsanwaltsgesellschaft erklärt: Die unsaubere Sozialauswahl zählt zu den häufigsten Fehlern.

Firmen bilden oft künstliche Altersgruppen, um gezielt bestimmte Mitarbeitersegmente zu kündigen. In der Praxis endet der Kündigungsschutz meist mit einem Abfindungsvergleich, nicht mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe rücken ebenfalls in den Fokus. Verstöße gegen Homeoffice-Regelungen oder Unregelmäßigkeiten bei Spesenabrechnungen werden laut Birkhahn vermehrt als Trennungsgrundlage herangezogen.

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Die Kosten für Restrukturierungen sind in Deutschland international hoch. Eine Studie der Bocconi-Universität beziffert sie auf rund 31 Monatsgehälter. Zum Vergleich: In den USA liegen sie bei etwa sieben, in Dänemark oder der Schweiz bei zwei bis drei Monatsgehältern.

Geplante Lockerungen für Hochverdiener und Kleinbetriebe

Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz plant eine deutliche Flexibilisierung des Kündigungsschutzes. Ab dem 1. Januar 2027 soll für Hochverdiener mit einem Monatseinkommen über der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze – knapp 15.000 Euro – eine Sonderregelung greifen.

Arbeitsverhältnisse könnten dann gegen Abfindung leichter aufgelöst werden, etwa 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Betroffen wären schätzungsweise 2,4 Millionen Vollzeitbeschäftigte.

Die Koalition will zudem die Kleinbetriebsklausel ausweiten. Die Grenze für den allgemeinen Kündigungsschutz soll von mehr als zehn auf bis zu 50 Beschäftigte steigen. Dies beträfe Millionen Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben, Praxen oder Kanzleien.

Arbeitsrechtler Steffen Scheuer von Baker McKenzie warnt: Solche Lockerungen könnten als Einfallstor für eine spätere Ausweitung auf niedrigere Einkommensgruppen dienen.

Weitere geplante Änderungen:

  • Sachgrundlose Befristung: Die maximale Dauer soll bis Ende 2030 auf 48 Monate bei bis zu sechs Verlängerungen steigen
  • Schriftformerfordernis: Für Befristungen soll die Schriftform zum 1. Januar 2027 entfallen
  • Krankmeldungen: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden, ein Attest ab dem ersten Tag wird verpflichtend

Massenentlassungen: Rechtliche Hürden wachsen

Trotz geplanter Lockerungen haben aktuelle BAG-Urteile die Anforderungen an Unternehmen bei größeren Entlassungswellen verschärft. In Entscheidungen vom 1. April 2026 erklärte das Gericht Kündigungen für unwirksam – weil Massenentlassungsanzeigen fehlten oder zu früh eingereicht wurden.

Das BAG betonte am 19. März 2026 die zwingende Abfolge: Das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat muss vollständig abgeschlossen sein, bevor die Anzeige bei der Arbeitsagentur erfolgt. Diese Rechtsprechung stützt sich auf Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs.

Für betroffene Arbeitnehmer bedeutet das: Formfehler des Arbeitgebers bei Massenentlassungen können den Arbeitsplatz sichern. Voraussetzung: Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung.

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Krise in der Automobilindustrie

Besonders deutlich zeigt sich der Trend in der Automobilbranche. Bei Mercedes-Benz demonstrierten am 4. Juli 2026 bis zu 20.000 Beschäftigte gegen Sparpläne des Vorstands. Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer erwartet zudem einen Abbau von rund 10.000 Stellen bei BMW.

Bei Volkswagen wurden bereits 50.000 Stellen gestrichen, weitere Kürzungen und Werksschließungen stehen im Raum. Der Zulieferer ZF plant den Abbau von bis zu 14.000 Stellen.

Auch im Dienstleistungssektor kommt es zu Konflikten. In Mainz entließ die Hotelkette Novum Hospitality Ende Juni rund 50 Angestellte zweier Hotels. Das Unternehmen führt dringende betriebliche Erfordernisse an. Die Gewerkschaft NGG vermutet dahinter den Versuch, eine Betriebsratsgründung zu verhindern.

Unter den Gekündigten befanden sich auch Schwangere und Schwerbehinderte – was nun rechtliche Auseinandersetzungen nach sich zieht.

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