Kündigungsschutz-Reform: Hochverdiener ab 15.000 Euro leichter kündbar
06.07.2026 - 06:03:37 | boerse-global.de
Parallel dazu verschärft das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an Massenentlassungen. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben sich neue Risiken.
Hochverdiener sollen leichter kündbar werden
Anfang Juli einigten sich die Koalitionspartner auf ein Reformpaket. Kernpunkt: Unternehmen sollen Arbeitsverhältnisse von Hochverdienern künftig einfacher gegen Abfindung auflösen können. Die Einkommensgrenze liegt laut Entwürfen bei knapp 15.000 Euro monatlich – rund 177.000 Euro jährlich.
Auch die Kleinbetriebsklausel steht zur Debatte. Bisher gilt der Kündigungsschutz erst ab zehn Beschäftigten. Künftig könnten Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern ohne soziale Rechtfertigung kündigen. Der Schutz für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder bleibt bestehen.
Befristungen werden flexibler – Steuern steigen
Die sachgrundlose Befristung soll künftig bis zu vier Jahre möglich sein. Innerhalb dieses Zeitraums wären bis zu sechs Verlängerungen zulässig. Im Gegenzug plant die Regierung eine Anhebung des Reichensteuersatzes auf 47 Prozent – ab einem Einkommen von 280.000 Euro.
Formfehler machen Kündigungen unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat die Messlatte für Massenentlassungen hochgelegt. Ein Beschluss vom 19. März 2026 stellt klar: Fehlt eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige, sind Kündigungen unwirksam. Die 30-tägige Entlassungssperre aus der europäischen Richtlinie gilt strikt.
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Zwei Urteile vom 1. April bestätigten die Linie. Fehler im Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat oder eine verfrühte Anzeige bei der Agentur für Arbeit führen zur Unwirksamkeit. Ein Nachholen ist ausgeschlossen. Für Arbeitnehmer lohnt sich die Drei-Wochen-Klagefrist bei solchen Formfehlern.
Abfindung futsch bei Compliance-Verstößen
Eine zugesicherte Abfindung ist nicht immer sicher. Das Arbeitsgericht Solingen entschied am 15. Juni 2026: Ein ehemaliger Mitarbeiter verlor seinen Anspruch auf über 415.000 Euro brutto. Trotz Aufhebungsvertrag – der Mann hatte das interne Einkaufssystem für private Bestellungen genutzt.
Die Richter stützten sich auf die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Die Botschaft: Schwere Pflichtverstöße können auch nach einer Trennungsvereinbarung finanzielle Konsequenzen haben.
Sozialauswahl und neue Kündigungsgründe
Unternehmen nutzen bei Personalabbau verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Bildung von Altersgruppen ist ein gängiges Mittel, um die Personalstruktur ausgewogen zu halten. Doch Fehler bei der Sozialauswahl gefährden oft die Wirksamkeit der Kündigung.
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Verhaltensbedingte Gründe rücken zunehmend in den Fokus. Verstöße gegen Homeoffice-Regeln oder Unregelmäßigkeiten bei Spesenabrechnungen werden häufiger zur Kündigungsbegründung. Arbeitnehmervertreter wiederum nutzen datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche als taktisches Mittel. Meist enden solche Verfahren mit einem Abfindungsvergleich.
Arbeitslosengeld 2026: Die wichtigsten Fakten
Wer trotz Kündigungsschutz seinen Job verliert, bekommt ALG I in Höhe von 60 Prozent des vorherigen Nettoentgelts – für Eltern 67 Prozent. Bemessungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich.
Die Bezugsdauer ist nach Alter gestaffelt: maximal 12 Monate für unter 50-Jährige, bis zu 24 Monate für Personen ab 58 Jahren. Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund drohen Sperrzeiten.
