Kündigungsschutz: Bundesregierung lockert Regeln für Top-Verdiener ab 2027
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 09:34 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Spannbreite ist enorm: In Nürnberg reicht sie von vereinzelten Löschungen bis zu über 250 entfernten Beiträgen pro Betrieb.
Doch Vorsicht: Die reine Zahl sagt wenig aus. Der IT-Rechtler Steffen Batscheider warnt vor voreiligen Schlüssen. Eine hohe Löschquote sei kein Beleg für Manipulation durch den Betreiber. Ohne Angabe der konkreten Gründe könne die Anzeige sogar irreführend wirken.
Auch die Verbraucherzentrale Bayern sieht die Neuerung kritisch. Der DEHOGA Bayern fordert derweil eine Klarnamenpflicht für Rezensenten – mehr Authentizität bei Online-Bewertungen.
Gerichte präzisieren Haftung im Netz
Das OLG Köln hat im Mai 2026 klargestellt: Eine Unterlassungserklärung für Printmedien gilt auch für digitale Formate. Ein Verlag musste 6.000 Euro Vertragsstrafe zahlen, weil ein geschütztes Foto trotz Erklärung auf Readly online blieb (Az. 6 U 88/25).
Im Arbeitsrecht geht es um Beweislasten. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschied (Mai 2025, Az. 2 SLa 22/25): Bei Kündigungen innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit reichen geringere Begründungspflichten gegenüber dem Betriebsrat.
Das BAG bestätigte zudem: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung entlastet Arbeitnehmer nicht von der Beweislast für Überstunden. Sie müssen weiterhin detailliert darlegen, wann und warum sie Mehrarbeit geleistet haben (Az. 5 AZR 359/21).
Trotz der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung müssen Überstunden weiterhin lückenlos und rechtssicher dokumentiert werden, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen sofort einsetzbare Mustervorlagen für eine gesetzeskonforme Dokumentation. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Bundesregierung lockert Kündigungsschutz für Top-Verdiener
Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ sieht eine Reform des Arbeitsrechts vor. Kernpunkt: Arbeitnehmer mit rund 15.000 Euro Monatsbrutto – etwa 0,27 Prozent der Beschäftigten – sollen ab 2027 leichter gegen Abfindung entlassen werden können.
Die Kritik ist heftig. DIW-Präsident Marcel Fratzscher und ver.di laufen Sturm. IAB-Experte Enzo Weber warnt: Die Gehaltsschwelle könne die berufliche Aufwärtsentwicklung blockieren. Viele Betroffene seien über 55 oder haben Unterhaltspflichten.
Das Paket enthält weitere Änderungen:
- Sachgrundlose Befristungen sollen bis Ende 2030 auf 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen steigen
- Krankmeldungen: Telefonische Krankschreibung entfällt, Attest ab Tag eins
- Steuerliche Anreize für schnelle Jobwechsel und Zuschläge bis 75 Euro Stundenlohn
- KI und Mitbestimmung: Einführung von KI-Systemen wird erleichtert, SE-Konstrukte zur Umgehung der Mitbestimmung werden unterbunden
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Das Vorhaben erlaubt zudem mehr Abweichungen von gesetzlichen Standards durch Tarifverträge – für mehr Flexibilität in den Betrieben.
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