Kündigungsschutz: BAG verschärft Regeln für Elternzeit ab Juli
23.06.2026 - 18:18:43 | boerse-global.de
Gleich mehrere aktuelle Urteile und Gesetzesinitiativen verschärfen die Anforderungen bei Elternzeit, Urlaubsgewährung und Kündigungen. Besonders der Kündigungsschutz während der Elternzeit steht im Fokus.
Fehler bei Kündigungsfristen oder veraltete Klauseln in Verträgen können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Ihnen, Ihre Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten und Bußgelder von bis zu 2.000 € zu vermeiden. 19 rechtssichere Muster-Formulierungen jetzt kostenlos herunterladen
Kündigungsschutz: Jeder Elternzeit-Abschnitt zählt einzeln
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 18. Juni 2026 eine klare Ansage gemacht. Der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG beginnt vor jedem einzelnen Elternzeit-Abschnitt neu – und zwar acht Wochen vor Beginn. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Zeiträume bereits in einem Antrag angekündigt hat.
Die Konsequenz für Arbeitgeber: Sie müssen bei Personalplanungen die Starttermine jedes einzelnen Elternzeitblocks genau prüfen. Eine Kündigung während der Schutzfrist ist unwirksam. Die Regelung gilt übrigens auch in der Probezeit.
Urlaub: Keine pauschale Begrenzung auf zwei Wochen
Betriebe können Urlaubswünsche nicht mehr einfach mit Pauschalregeln abblocken. Das Landesarbeitsgericht Thüringen entschied im März 2026: Eine betriebliche Regelung, die zusammenhängenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzt, ist unzulässig.
Im konkreten Fall bekam eine Arbeitnehmerin per einstweiliger Verfügung einen dreiwöchigen Urlaub zugesprochen. Nur dringende betriebliche Gründe oder die Belange anderer Mitarbeiter rechtfertigen eine Ablehnung.
Erreichbarkeit im Urlaub: Ein schmaler Grat
Darf der Chef im Urlaub anrufen? Das BAG hat die Frage Ende 2025 differenziert beantwortet. Ein absolutes Kontaktverbot gibt es nicht – etwa wenn eine Verdachtsanhörung für eine Kündigung ansteht. Der Arbeitgeber muss dann sogar versuchen, den Mitarbeiter zu erreichen, sonst droht die Kündigung wegen Fristüberschreitung unwirksam zu werden.
International geht das Thema noch weiter. In Luxemburg gelten ab dem 4. Juli 2026 neue Regeln zur Nichterreichbarkeit. Unternehmen müssen dort spezifische Vorgaben vorweisen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.
Formfehler: Kündigungen unwirksam trotz guter Gründe
Die Gerichte bleiben streng bei Verfahrensfehlern. Das BAG betonte im Frühjahr 2026: Fehler bei einer Massenentlassungsanzeige führen zur dauerhaften Unwirksamkeit aller Kündigungen. Ein Versäumnis im Konsultationsverfahren lässt sich nachträglich nicht heilen.
Besonders bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen Formfehler oft zu kostspieligen Nachzahlungen. Mit diesen praxiserprobten Musterformulierungen setzen Sie Aufhebungsverträge rechtssicher auf und vermeiden langwierige Gerichtsprozesse. Gratis-E-Book mit rechtssicheren Mustern sichern
Auch fristlose Kündigungen scheitern oft an der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB. Das Arbeitsgericht Arnsberg erklärte im März 2026 eine Kündigung für unwirksam, weil der Arbeitgeber nach Kenntnis der Vorwürfe zu lange untätig blieb. Zusätzlich fehlte eine vorherige Abmahnung bei den Abwerbevorwürfen.
Vergütung: Wer zahlt bei Freistellung?
Bei einem Annahmeverzug des Arbeitgebers greift § 615 BGB: Der Arbeitnehmer bekommt die volle Vergütung, ohne die Arbeit nachleisten zu müssen. Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits im Oktober 2025: Vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten zum Einsatzort sind vollwertige Arbeitszeit. Das hat direkte Auswirkungen auf den Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro liegt.
Im Profisport sieht die Sache anders aus. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied am 23. Juni 2026: Punktprämien für Fußballer werden nur fällig, wenn der Spieler tatsächlich zum Einsatz kam. Eine pauschale Nachzahlung ohne Spielbeteiligung gibt es nicht.
