ESG-Reporting: EU senkt Datenpflichten um 61% ab 2027
23.06.2026 - 18:18:43 | boerse-global.de
Erstellt nach den Standards für kleine und mittlere Unternehmen (VSME), wurde der Bericht für das Geschäftsjahr 2025 von KPMG geprüft. Der Schritt kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die EU die regulatorischen Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeitsberichte weiter konkretisiert.
In der Branche gilt die Veröffentlichung als Signal: Auch außerhalb gesetzlicher Pflichten gewinnt standardisierte ESG-Transparenz an Bedeutung. Das Unternehmen ist in sieben Märkten aktiv, betreut über 73.000 Kunden und versichert eine Fläche von 4,8 Millionen Hektar bei einer Haftungssumme von rund 13 Milliarden Euro.
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Digitalisierung beschleunigt Schadensabwicklung
Ein zentraler Punkt des Berichts: die Effizienzsteigerung durch digitale Prozesse. Die durchschnittliche Dauer der Schadensabrechnung sank von 31 Tagen auf nur noch 1,8 Tage. Möglich machten das gezielte Digitalisierungsmaßnahmen.
Auch beim Ressourcenschutz liefert der Bericht konkrete Zahlen. Das Unternehmen nutzt zu 100 Prozent erneuerbaren Strom in seinen Büros. Die elektronische Korrespondenz liegt bei 74 Prozent, und 88 Prozent der Arbeitswege der Belegschaft gelten als umweltfreundlich.
EU plant Entlastung bei Berichtspflichten
Die Veröffentlichung fällt in eine Phase intensiver regulatorischer Anpassungen. Die EU-Kommission legte im Mai 2026 einen Entwurf für revidierte Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standards (ESRS) vor. Nach einer Konsultationsphase mit 453 Stellungnahmen wird die förmliche Annahme für Ende Juni oder Anfang Juli 2026 erwartet.
Die Revision sieht vor, die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um 61 Prozent zu senken. Das soll Unternehmen spürbar entlasten. Ab dem Geschäftsjahr 2027 wird die Anwendung verpflichtend, für 2026 besteht bereits die Option zur freiwilligen Nutzung. Für Unternehmen aus Drittstaaten ist die Anwendung ab 2028 vorgesehen. In Deutschland steht die nationale Umsetzung der CSRD noch aus.
Kritik an der Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten
Parallel diskutiert die Fachwelt über die Verbindung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) äußerte im Juni Vorbehalte gegenüber Bestrebungen der EFRAG, die Konnektivität beider Berichtssäulen voranzutreiben.
Die WPK hält solche Projekte derzeit für verfrüht. Viele Unternehmen seien noch mit der grundlegenden CSRD-Implementierung beschäftigt. Zudem handle es sich bei der Prüfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten um getrennte Aufträge mit unterschiedlichen Sicherheitsniveaus. Als Standard für die gesetzliche Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten empfiehlt die Kammer ISSA 5000.
