Kündigungsschutz, BAG

Kündigungsschutz: BAG verschärft Hürden für rechtssichere Kündigungen

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 17:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de

O2 Telefónica baut über 1000 Stellen ab. Zeitgleich verschärfen mehrere BAG-Urteile die Anforderungen an rechtssichere Kündigungen.

O2 Telefónica streicht 1000 Stellen: Neue Urteile erschweren Kündigungen
Eine zerknüllte Kündigung oder ein Vertrag, teilweise von einer Hand mit Stift verdeckt, in einem modernen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

000 Arbeitsplätze. Gleichzeitig verschärft das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Hürden für rechtssichere Kündigungen.

Bei einer Belegschaft von 6.820 Mitarbeitern trifft der Abbau etwa jeden sechsten bis siebten Job. In ersten Bereichen läuft bereits ein Freiwilligenprogramm: Beschäftigte können gegen Abfindung ausscheiden.

Rechtsexperten raten: Aufhebungsverträge nicht blind unterschreiben. Bei einer einseitigen Kündigung bleibt nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage.

Gericht stoppt Kündigungsklausel

Das Oberlandesgericht Bamberg untersagte Telefónica bereits im Mai 2026 eine umstrittene Klausel. Der Anbieter durfte bestimmte Unlimited-Verträge während der Mindestlaufzeit nicht einseitig kündigen.

BAG: Digitaler Zustellnachweis reicht nicht

Ein Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) stellt Arbeitgeber vor Probleme. Ein digitaler Auslieferungsbeleg der Post beweist nicht, dass ein Einwurf-Einschreiben tatsächlich im Briefkasten landete. Der Beleg wird oft schon vor dem Einwurf generiert.

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Besonders heikel: das Betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM). Das BAG erklärte eine krankheitsbedingte Kündigung für unwirksam, weil der Arbeitgeber die Zustellung der bEM-Einladung nicht nachweisen konnte. Zudem: Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen ist ein neues bEM-Angebot Pflicht – selbst wenn der Mitarbeiter ein früheres ablehnte.

Formfehler in Probezeit und Elternzeit

Auch in der Probezeit gibt es Fallstricke. Das BAG entschied am 29. Januar 2026 (Az. 2 AZR 128/25): Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist unwirksam, wenn die Schwerbehindertenvertretung nicht korrekt beteiligt wurde. Ein bloßer Kenntnisnahme-Stempel genügt nicht. Die gesetzliche Stellungnahmefrist von einer Woche muss abgewartet werden.

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Beim Elternzeit-Kündigungsschutz stärkten die Richter die Arbeitnehmerrechte (Urteil vom 18. Juni 2026, Az. 2 AZR 213/25). Der vorwirkende Kündigungsschutz entsteht vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt neu – selbst wenn mehrere Abschnitte bereits gemeinsam beantragt wurden. Eine Kündigung innerhalb der Acht-Wochen-Frist vor Abschnittsbeginn ist ohne behördliche Zustimmung unwirksam.

Politik plant Lockerung für Spitzenverdiener

Ein Koalitionspapier vom 2. Juli 2026 kündigt Änderungen an. Ab dem 1. Januar 2027 soll der Kündigungsschutz für Spitzenverdiener mit einem Jahresgehalt über 177.450 Euro gelockert werden. Gegen Zahlung einer Abfindung sollen Kündigungen erleichtert werden.

Gleichzeitig ändert sich die Steuer auf Abfindungen: Ein geplanter Steuerbonus hängt künftig davon ab, wie schnell der Arbeitnehmer einen neuen Job findet. Juristen weisen auf die Schadensminderungspflicht hin. Wer zumutbare Jobangebote ablehnt, muss sich böswillig unterlassenen Verdienst anrechnen lassen. Die Devise: Bewerbungsbemühungen lückenlos dokumentieren.

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