Kündigungsgespräche: 63% unter zehn Minuten – Studie zu Trennungskultur
08.06.2026 - 21:31:20 | boerse-global.de
Eine aktuelle Studie von HR WORTS deckt massive Defizite in der deutschen Trennungskultur auf.
Nur ein Drittel der Betroffenen durfte die eigene Sichtweise darlegen. Weniger als die Hälfte empfand die Behandlung als respektvoll. Parallel dazu steigt die Zahl arbeitsloser Führungskräfte: 2025 waren 49.000 Menschen ohne Job – ein Plus von 14 Prozent.
Der Verband Die Führungskräfte (DFK) rät zu strategischer Kommunikation. Und zu einer realistischen Einschätzung von Abfindungen – einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
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Automatisierung kostet 500 Jobs in Bremerhaven
Die North Sea Terminal Bremerhaven (NTB) streicht die Hälfte der Stellen. Rund 500 von 1.000 Arbeitsplätzen fallen weg. Grund: eine Milliarde Euro Investition in selbstfahrende Transporter und andere Automatisierung.
Betroffene sollen Altersteilzeit, Vorruhestand oder Abfindungen mit Bonus für frühe Entscheidungen erhalten.
Auch der Chemiekonzern Dow baut ab. In Stade verschwinden rund 110 Stellen – etwa zehn Prozent der Belegschaft. Das globale Programm „Transform to Outperform“ soll das operative Ergebnis um zwei Milliarden US-Dollar steigern. Weltweit fallen 4.500 Jobs.
Rechtsexperten warnen: Bei solchen Maßnahmen sind korrekte Sozialauswahl und Massenentlassungsanzeige Pflicht. Das Bundesarbeitsgericht urteilte am 1. April 2026: Fehler bei der Anzeige machen Kündigungen unwirksam.
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Kaffeepause wird zum Kündigungsgrund
Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung einer Reinigungskraft. Sie hatte während der gestempelten Arbeitszeit zehn Minuten in einem Café Kaffee getrunken – und das später geleugnet. Das Gericht sprach von einem schwerwiegenden Vertrauensbruch. Eine Abmahnung sei nicht nötig gewesen.
Anders entschied das Arbeitsgericht Bochum im März 2026. Dort scheiterte eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs. Der Arbeitgeber hatte den Betriebsrat nicht über die Smartwork-Regelungen informiert – bis zu 60 Prozent mobile Arbeit waren erlaubt. Zudem verstrich die Zweiwochenfrist für Verdachtskündigungen.
Auch Führungskräfte sind nicht immun. Das Arbeitsgericht Offenbach bestätigte die Kündigung eines Chefjuristen. Nach einer Whistleblower-Meldung im Bereich Edelmetallrecycling hatte er seine Kontrollpflichten vernachlässigt. Die Pflicht ergab sich aus der allgemeinen Treuepflicht – ohne explizite vertragliche Regelung.
Führerschein weg, Job weg
Das Arbeitsgericht Nordhausen erklärte im Mai 2026 die Kündigung eines Außendienstmitarbeiters für rechtens. Ihm war für ein Jahr der Führerschein entzogen worden. Freie Innendienstplätze gab es nicht. Private Ersatzfahrer musste der Arbeitgeber nicht akzeptieren.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzte im März 2026 neue Maßstäbe im kirchlichen Arbeitsrecht. Eine Mitarbeiterin einer katholischen Schwangerschaftsberatung war wegen ihres Kirchenaustritts gekündigt worden. Das Gericht: Die Religionszugehörigkeit darf nur dann eine wesentliche Anforderung sein, wenn sie für die Aufgabe unerlässlich ist. Kirchenfeindliches Verhalten lag nicht vor.
Das Landesarbeitsgericht Köln verdeutlichte im Januar 2026 die Risiken von Falschaussagen. Ein Busfahrer hatte in einem Kündigungsschutzprozess nachweislich gelogen. Das Gericht wertete die Prozesslüge als eigenständigen Kündigungsgrund – der Job war endgültig weg.
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