Kündigungsbutton: BGH untersagt Ablenkungen bei Online-Verträgen
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 15:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mitte Juli 2026 ein wegweisendes Urteil gefällt (Az. I ZR 200/25). Demnach dürfen Unternehmen den Kündigungsvorgang auf ihren Webseiten nicht durch Ablenkungen oder Gegenangebote erschweren.
Im konkreten Fall hatte die Fitnessstudiokette FitX nach dem Klick auf den Kündigungsbutton zunächst Optionen für eine Vertragspause angezeigt. Die Richter untersagten diese Praxis: Die Bestätigungsseite muss ausschließlich dem Kündigungsprozess dienen. Das Urteil betrifft nahezu alle online geschlossenen Verbraucherverträge. Allein in der Sportbranche sind rund 11,7 Millionen Mitglieder betroffen.
Massenentlassungen: Zalando schließt Standort Erfurt
Die Logistikbranche steht vor einem tiefgreifenden Umbruch. Zalando schließt sein Logistikzentrum in Erfurt bis Ende September 2026. Rund 2.100 Arbeitsplätze fallen weg. Ein Sozialplan wurde bereits am 9. Juli unterzeichnet. Rückstellungen in Höhe von 80 Millionen Euro hat der Konzern für die Neuausrichtung gebildet – sie steht im Zusammenhang mit der Übernahme von About You.
Der Drei-Schicht-Betrieb in Erfurt läuft vorerst weiter. Parallel baut Zalando in Berlin rund 200 Stellen über einvernehmliche Aufhebungsverträge ab. Noch in diesem Jahr soll ein neuer Standort in Bukarest eröffnen.
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Auch in der Hotelbranche gab es personelle Einschnitte. Ein Hotel in Mainz kündigte Anfang Juli rund 30 Mitarbeitern – angeblich wegen Missständen. Nach Verhandlungen mit dem Betriebsrat einigten sich beide Seiten. Für 90 Prozent der Betroffenen gibt es nun großzügige Abfindungen.
Schwangerschaft als Kündigungsgrund: Gericht spricht Entschädigung zu
Einzelfälle beschäftigen die Arbeitsgerichte ebenso wie Massenentlassungen. In Wien setzte eine junge Angestellte eine Entschädigung von 13.500 Euro durch. Ihr war unmittelbar nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft per Kurznachrichtendienst gekündigt worden. Das Gericht wertete dies als Diskriminierung.
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Für Führungskräfte identifizieren Rechtsexperten spezifische Warnsignale. Eine Beförderung zum Geschäftsführer kann paradoxerweise das Risiko erhöhen – oft endet damit der allgemeine Kündigungsschutz. Auch die Einführung einer Doppelspitze, Versetzungen ins Ausland oder reine Projektleitungsaufgaben gelten unter Juristen als Indizien für eine drohende Trennung.
Private E-Mail-Nutzung: Ein unterschätztes Kündigungsrisiko
Die private Nutzung dienstlicher Infrastruktur bleibt ein Risikofaktor. Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht warnt: Ohne explizite Erlaubnis können private E-Mails über das geschäftliche Postfach zu Abmahnungen oder Kündigungen führen. Besteht ein ausdrückliches Verbot, sind Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen sogar zur Kontrolle berechtigt.
Krankenstand sinkt leicht – psychische Erkrankungen steigen
Die DAK hat die Krankenstände für das erste Halbjahr 2026 ausgewertet. Mit 5,3 Prozent liegt der Krankenstand geringfügig unter dem Vorjahreswert von 5,4 Prozent. Die durchschnittliche Anzahl der Fehltage sank auf 9,6 Tage.
Doch der Schein trügt: Während Atemwegserkrankungen um 21 Prozent zurückgingen, verzeichneten psychische Erkrankungen einen Anstieg um 9 Prozent. Die psychische Belastung bleibt ein zentrales Thema.
Marktforscher berichten zudem von einer hohen Dunkelziffer. In Umfragen gaben 60 Prozent der Beschäftigten an, sich bereits mindestens einmal trotz bestehender Arbeitsfähigkeit krankgemeldet zu haben. Arbeitgeber prüfen verstärkt rechtliche Schritte gegen den Missbrauch von Krankschreibungen. Politisch wird über die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung diskutiert.
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