Kündigungen: Betriebsratsanhörung-Fehler machen Entlassungen unwirksam
13.06.2026 - 14:39:22 | boerse-global.de
000 Stellen, der Mittelstand baut ab, und die Gerichte verschärfen die Regeln. Der deutsche Arbeitsmarkt ist in Bewegung – mit weitreichenden Folgen für Arbeitgeber und Beschäftigte.
VW baut massiv ab – 28.000 Stellen bis 2030
Die Volkswagen AG hat den Abbau von 28.000 Stellen bis zum Jahr 2030 vertraglich festgeschrieben. Konzernchef Oliver Blume begründet den Schritt mit strukturellen Veränderungen. Das Konzept des globalen Fahrzeugs aus deutscher Produktion sei in der bisherigen Form nicht mehr tragfähig.
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Mittelstand reagiert auf Marktschwäche
Auch im Mittelstand gibt es Entlassungen. Das Unternehmen Kurtz Ersa in Wiebelbach trennte sich im Juni von 40 Mitarbeitern. Grund ist ein schwieriges Marktumfeld in der Gießereisparte – obwohl sich der Konzern insgesamt auf Wachstumskurs befindet. Für knapp die Hälfte der Betroffenen sah das Unternehmen keine Verwendungsmöglichkeit mehr innerhalb der Gruppe.
Wenn die Betriebsratsanhörung schiefgeht
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg machte klar: Fehler bei der Betriebsratsanhörung können Kündigungen unwirksam machen. In einem aktuellen Fall hatte der Arbeitgeber dem Gremium wesentliche Informationen vorenthalten – darunter Testergebnisse, die den Tatvorwurf entkräfteten, sowie eine Stellungnahme des betroffenen schwerbehinderten Mitarbeiters. Die Kündigung wurde für unwirksam erklärt.
Kündigungsschutz: Ausländische Mitarbeiter zählen nicht
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied im September 2025: Für den Schwellenwert des Kündigungsschutzgesetzes zählen nur im Inland beschäftigte Mitarbeiter. Die Folge: Einzelmitarbeiter ausländischer Unternehmen im deutschen Homeoffice genießen unter Umständen keinen allgemeinen Kündigungsschutz – wenn der Betrieb hierzulande nicht die nötige Mindestanzahl an Beschäftigten erreicht.
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Wenn der Jobcenter-Mitarbeiter im Fernsehen redet
Im Mai 2026 wurde ein Mitarbeiter des Jobcenters Bremen fristlos gekündigt. Der Grund: In einer ZDF-Dokumentation hatte er kritische Äußerungen über die Vergabe von Bürgergeld gemacht. Der Vorwurf: Diffamierung des Arbeitgebers und ein nicht genehmigtes Interview. Der Fall zeigt die Spannungen zwischen privater Meinungsäußerung und arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten. Der Betroffene hat bereits juristische Schritte angekündigt.
BAG-Urteil: Arbeitgeber dürfen nachfragen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte 2020 einen wichtigen Auskunftsanspruch: Arbeitgeber dürfen von gekündigten Mitarbeitern erfahren, ob und wo sie sich beworben haben. Damit lässt sich prüfen, ob ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs vorliegt. Im Falle eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses können so die Zahlungsverpflichtungen sinken.
KI bedroht Standardmandate der Anwälte
Der 77. Deutsche Anwaltstag im Juni 2026 in Freiburg stand im Zeichen der Künstlichen Intelligenz. DAV-Präsident Stefan von Raumer betonte, die Anwaltschaft müsse ihre Unverwechselbarkeit behaupten. KI-getriebene Systeme bedrohen zunehmend Standardmandate – etwa bei Fluggastrechten oder Abfindungsverhandlungen. In Österreich warnen Branchenvertreter bereits vor einem De-facto-Aufnahmestopp für Juristen im öffentlichen Dienst. Wachsendes Beschäftigungsfeld: Compliance-Abteilungen in Unternehmen.
WM in Nordamerika: Kein Grund zum Zuspätkommen
Die Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika sorgt für späte Anstoßzeiten – aber das ist kein Freifahrtschein für Arbeitnehmer. Arbeitsrechtsexperten stellen klar: Übermüdung oder Verspätungen durch nächtliches Verfolgen der Spiele sind keine Entschuldigung für Pflichtverletzungen. Arbeitgeber müssen ihre Schichteinteilung nicht an sportliche Großereignisse anpassen. Wer eigenmächtig zu spät kommt oder am Arbeitsplatz streamt, kann sanktioniert werden – es sei denn, es gibt anderslautende betriebliche Regelungen.
