Krypto-Meldepflicht, Daten

Krypto-Meldepflicht: Börsen müssen Daten ans BZSt übermitteln

Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 14:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit Januar gelten für Krypto-Plattformen umfassende Meldepflichten ans BZSt. Die geplante Abschaffung der Haltefrist sorgt für Widerstand und Verunsicherung.

Krypto-Börsen melden Daten ans BZSt: Neue Pflichten und Steuerreform 2027
Moderner Arbeitsplatz mit Laptop und digitaler Finanzgrafik zur Symbolisierung von Krypto-Transaktionen und Steuerdaten. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit Jahresbeginn gelten für Krypto-Handelsplattformen umfassende Meldepflichten. Börsen wie Binance, Kraken und Coinbase müssen nun Nutzerdaten und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Grundlage ist die EU-Richtlinie DAC8, die für mehr steuerliche Transparenz bei digitalen Vermögenswerten sorgen soll.

Was die Börsen melden müssen

Die Plattformen erfassen personenbezogene Daten ihrer Kunden sowie detaillierte Aufzeichnungen über Handelsaktivitäten. Für das laufende Jahr müssen die Meldungen bis zum 31. Juli 2027 eingereicht werden. Innerhalb der EU gelten verbindliche Standards, während die Teilnahme am internationalen Rahmenwerk CARF außerhalb der Union freiwillig bleibt.

Freigrenzen bleiben bestehen

Trotz der Überwachung gelten weiterhin steuerliche Freigrenzen: Gewinne aus Krypto-Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie unter 1.000 Euro pro Jahr liegen oder die Haltedauer ein Jahr übersteigt. Für Staking-Erträge gilt eine separate Freigrenze von 256 Euro jährlich.

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Wer falsche Angaben macht, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. In Portugal etwa sehen die neuen Regeln Strafen zwischen 2.000 und 22.500 Euro vor.

Streit um die Haltefrist

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Parallel sorgt ein Reformvorhaben der Bundesregierung für Unruhe: Der Haushaltsentwurf 2027 sieht vor, die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer abzuschaffen. Krypto-Gewinne sollen dann pauschal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag besteuert werden.

Dagegen formiert sich Widerstand. Eine Petition an den Bundestag erreichte Anfang August die nötigen 30.000 Unterschriften. Kritiker warnen, dass eine pauschale Besteuerung langfristige Anleger benachteiligt und den Innovationsstandort schwächt. Das Bundeskabinett hat die jährliche Meldepflicht an das BZSt bereits förmlich beschlossen.

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