Krypto-Meldepflicht: Börsen müssen Daten ans BZSt übermitteln
Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 14:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit Jahresbeginn gelten für Krypto-Handelsplattformen umfassende Meldepflichten. Börsen wie Binance, Kraken und Coinbase müssen nun Nutzerdaten und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Grundlage ist die EU-Richtlinie DAC8, die für mehr steuerliche Transparenz bei digitalen Vermögenswerten sorgen soll.
Was die Börsen melden müssen
Die Plattformen erfassen personenbezogene Daten ihrer Kunden sowie detaillierte Aufzeichnungen über Handelsaktivitäten. Für das laufende Jahr müssen die Meldungen bis zum 31. Juli 2027 eingereicht werden. Innerhalb der EU gelten verbindliche Standards, während die Teilnahme am internationalen Rahmenwerk CARF außerhalb der Union freiwillig bleibt.
Freigrenzen bleiben bestehen
Trotz der Überwachung gelten weiterhin steuerliche Freigrenzen: Gewinne aus Krypto-Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie unter 1.000 Euro pro Jahr liegen oder die Haltedauer ein Jahr übersteigt. Für Staking-Erträge gilt eine separate Freigrenze von 256 Euro jährlich.
Seit Jahresbeginn melden Krypto-Börsen wie Binance und Kraken Ihre Transaktionen ans BZSt. Wer die neuen Regeln kennt, vermeidet Bußgelder und nutzt Freigrenzen optimal. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur Krypto-Steuerpflicht anfordern
Wer falsche Angaben macht, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. In Portugal etwa sehen die neuen Regeln Strafen zwischen 2.000 und 22.500 Euro vor.
Streit um die Haltefrist
Die geplante Abschaffung der Haltefrist verunsichert langfristige Anleger. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerstrategie anpassen können, bevor die Reform greift. Leitfaden zur Steuerstrategie jetzt sichern
Parallel sorgt ein Reformvorhaben der Bundesregierung für Unruhe: Der Haushaltsentwurf 2027 sieht vor, die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer abzuschaffen. Krypto-Gewinne sollen dann pauschal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag besteuert werden.
Dagegen formiert sich Widerstand. Eine Petition an den Bundestag erreichte Anfang August die nötigen 30.000 Unterschriften. Kritiker warnen, dass eine pauschale Besteuerung langfristige Anleger benachteiligt und den Innovationsstandort schwächt. Das Bundeskabinett hat die jährliche Meldepflicht an das BZSt bereits förmlich beschlossen.
