KRITIS-Sicherheit: Kabinett beschließt Überprüfungen für Energie und Wasser
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Bundeskabinett hat zwei Verordnungen beschlossen, mit denen Sicherheitsüberprüfungen auf Betreiber kritischer Infrastrukturen ausgeweitet werden. Ziel der Neuregelungen ist es, Risiken durch Innentäter infolge von Sabotage oder Spionage zu verringern.
Wie unter anderem am 28. Oktober 2026 berichtet wurde, beriet das Bundeskabinett in Berlin unter der Leitung von Vizekanzler Klingbeil, der die Sitzung wegen einer Asienreise von Kanzler Merz führte.
Strengere Vorgaben für Energie, Wasser und Warnsysteme
Die Entwürfe für die Neuregelungen stammen aus dem Bundesministerium des Innern. Als zentrale Begründung führt das Ministerium die gestiegene Gefahr hybrider Angriffe an, die insbesondere durch Russland seit 2022 zugenommen habe. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte hierzu, hybride Bedrohungen stellten eine reale Gefahr für die Sicherheit Deutschlands dar.
Von den Regelungen werden künftig mehrere Kernbereiche der Versorgung erfasst:
- Betreiber von Anlagen zum Wiederhochfahren des Stromnetzes nach einem Totalausfall
- Betreiber digitaler Energiesysteme mit einer Leistung von mehr als 3 GW
- Große Wasserwerke mit einer Förderung von mindestens 22 Mio. m³ Trinkwasser pro Jahr
- Steuerzentralen größerer Talsperren
- An das Gasnetz angeschlossene LNG-Terminals
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Die Bundesländer erhalten das Recht, bei öffentlichen Wasserwerken sowie bei Rechenzentren mit Landesaufgaben von diesen Vorgaben abzuweichen.
Ein zweiter Entwurf befasst sich mit dem Modularen Warnsystem (MoWaS). Dieser sieht vor, das technische Personal der Landesrundfunkanstalten zu überprüfen, das an der Verbreitung von MoWaS-Warnmeldungen beteiligt ist. Das Ministerium geht in diesem Bereich von rund 50 Fällen aus.
Drei Prüfstufen und finanzielle Belastungen
Die Überprüfung von Mitarbeitenden erfolgt grundsätzlich nur mit deren Zustimmung. An dem Verfahren wirkt das Bundesamt für Verfassungsschutz mit. Rechtlich gelten dabei drei Prüfstufen: Ü1 für den Bereich vertraulich, Ü2 für geheim – hierbei wird auch der Lebenspartner einbezogen – sowie Ü3 für streng geheim, was umfassende Sicherheitsermittlungen nach sich zieht.
Das Bundesinnenministerium beziffert die jährlichen Mehraufwände für das Bundesamt für Verfassungsschutz auf 472.000 Euro, die durch vier neue Stellen entstehen, ergänzt um einmalige Sachkosten von 4.000 Euro.
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Für die Wirtschaft wird ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 62.540 Euro genannt, der sich rein auf Informationspflichten bezieht. Konkrete Zahlen zur Gesamtzahl der anstehenden Überprüfungen nannte das Ministerium in der Regierungspressekonferenz nicht.
Kritik aus der Opposition am Verfahren
Kritik an dem Beschluss des Kabinetts äußerte Jan Krampe von der Partei Die Linke. Er bezeichnete Überprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz als unpraktikabel. Insbesondere bestehe die Gefahr, dass Beschäftigte mit familiären Verbindungen zu Staaten wie Russland, Iran, Kuba oder Vietnam pauschal als Sicherheitsgefährdung eingestuft werden könnten. Seine Fraktion lehne einen solchen Generalverdacht ab.
Zudem forderte Krampe den Bundesinnenminister auf, stattdessen das bereits seit Monaten in Kraft befindliche KRITIS-Dachgesetz mit Leben zu füllen. Die entscheidenden Verordnungen für verbindliche Schutzstandards ließen weiterhin auf sich warten, obwohl Unternehmen klare Vorgaben und ausreichende Investitionen benötigten.
