KRITIS-Schutz, Dobrindt

KRITIS-Schutz: Dobrindt prüft Drohnenabwehr durch private Sicherheitsfirmen

Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 15:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Innenministerium erwägt private Drohnenabwehr für KRITIS, während Haftung, Finanzierung und Zuständigkeiten weiterhin ungeklärt sind.

Drohnenabwehr für KRITIS: Politik prüft neue Befugnisse
Ein Sicherheitszaun eines Kraftwerksgeländes in der Abenddämmerung als Symbol für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Illustration mit AI erstellt.

**Angesichts einer zunehmenden Bedrohungslage für die kritische Infrastruktur (KRITIS) wird in der Politik über eine Ausweitung der Befugnisse für private Sicherheitsdienstleister debattiert.

Im Zentrum steht die Frage, ob privates Personal künftig aktiv Drohnen abwehren darf, um Anlagen wie Kraftwerke oder Flughäfen zu schützen. Während das Bundesinnenministerium ein Modell der Beleihung prüft, mahnen Branchenverbände und Rechtsexperten ungeklärte Haftungsfragen an.**

Rechtliche Hürden bei der Abwehr unbemannter Flugobjekte

Das Bundesinnenministerium unter Leitung von Bundesinnenminister Dobrindt beabsichtigt laut Medienberichten von Mitte September 2026, KRITIS-Betreibern und privaten Sicherheitsfirmen die Drohnenabwehr rechtlich zu ermöglichen. Ein zur Diskussion stehendes Modell sieht die sogenannte Beleihung vor, bei der hoheitliche Aufgaben auf private Akteure übertragen werden.

Allerdings sind wesentliche juristische Aspekte bislang nicht abschließend geklärt. Das Ministerium verwies in diesem Zusammenhang auf Schwierigkeiten bei der rechtlichen Einordnung von Sachbeschädigungen oder Störungen des Funkverkehrs, die bei einer aktiven Abwehr entstehen könnten.

Auch die Frage der Haftung im Falle von Fehlfunktionen oder Kollateralschäden sowie die Finanzierung und ein möglicher Pflichtcharakter solcher Maßnahmen für die Betreiber seien derzeit noch offen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) forderte in diesem Kontext bereits die Einrichtung eines staatlichen Fördertopfs, um die technischen Investitionen für die Drohnenabwehr zu unterstützen. Während private Sicherheitsanbieter ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgaben signalisierten, bleibt die Klärung der zentralen Befugnisse die entscheidende Voraussetzung.

Politische Initiativen für einheitliche Standards

Parallel zu den Überlegungen im Innenministerium drängt die Grünen-Fraktion auf eine bundeseinheitliche Regelung. In einem Antrag (21/7669) fordern die Abgeordneten, die primäre Zuständigkeit für die Drohnenabwehr bei der Bundespolizei anzusiedeln. Die Bundeswehr solle lediglich in klar umgrenzten Fällen unterstützend tätig werden, während KRITIS-Betreiber ihre Maßnahmen eng mit der Bundespolizei abstimmen müssten.

Hintergrund dieser Initiative ist unter anderem ein sicherheitsrelevanter Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026. Eine Sprengstoff-Drohne war in der Nähe einer ukrainischen Frachtmaschine vom Typ Antonow aufgetaucht, ohne von der vorhandenen Sensorik frühzeitig erkannt zu werden.

Der Flugbetrieb musste für etwa zwei Stunden eingestellt werden. Die Bundesregierung machte Anfang September Russland für diesen Vorfall verantwortlich.

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Auch auf Landesebene nimmt der Druck zu. Das Innenministerium in Baden-Württemberg unter Manuel Hagel (CDU) arbeitet an eigenen Rechtsgrundlagen, um Betreiber kritischer Infrastrukturen stärker in die Pflicht zu nehmen.

Hagel forderte unter anderem, dass Anlagen bis zum Jahresende bei Kartendiensten wie Google Earth verpixelt werden müssen und Betreiber höhere Beiträge für ihre Sicherheit leisten sollen. Im Saarland legte Innenminister Reinhold Jost mit dem Entwurf PRÄnG II eine Vorlage vor, die neben Drohnenabwehr-Befugnissen auch Rechtsgrundlagen für automatisierte Datenanalysen bei konkreten Anlässen vorsieht.

Steigende Fallzahlen und wirtschaftliche Schäden

Die Notwendigkeit neuer Sicherheitskonzepte wird durch aktuelle Statistiken untermauert. Nach Angaben des Bundeskriminalamts gab es im Jahr 2025 mehr als 1.000 verdächtige Drohnensichtungen in Deutschland.

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) registrierte im vergangenen Jahr 116 Drohnen-Störfälle an 25 deutschen Flughäfen. Die daraus resultierenden Schäden für Airlines und Flughafenbetreiber werden auf mindestens 60 Millionen Euro beziffert.

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Der Deutsche Beamtenbund NRW forderte zudem, den Drohnenschutz konsequent in die Sicherheitskonzepte von Großveranstaltungen zu integrieren. Dazu gehörten feste Ansprechpartner und spezifische Evakuierungskonzepte für den Fall eines Drohnenangriffs.

Technologische Herausforderungen und internationale Entwicklung

Technisch bleibt die Abwehr komplex. Das Mitte August 2026 eröffnete Technologiezentrum Drohnensicherheit in Cochstedt erprobt verschiedene Methoden wie Jammer, Spoofing, Netze und Hacking. Experten weisen jedoch darauf hin, dass kein System einen perfekten Schutz bietet, da die Entwicklung neuer Angriffsmethoden teils nur wenige Wochen in Anspruch nimmt. Auch die Bundeswehr bemängelte zuletzt die eigene Bilanz bei der Abwehr solcher Bedrohungen.

International wird bereits massiv investiert. Das österreichische Bundesheer stellt 2,5 Milliarden Euro für ein Drohnenkompetenzzentrum in Salzburg bereit, nachdem es Sichtungen über Militäranlagen gab. Auch in der Schweiz demonstrierte die Kantonspolizei Bern im Rahmen einer Verbundsübung mit der Armee die Abwehr von Drohnen an Sendeanlagen.

Sicherheitsdirektor Philippe Müller betonte dabei, dass die Drohnenabwehr keine theoretische Zukunftsfrage mehr sei, nachdem im Sommer Drohnen über Kernkraftwerken und Militärflugplätzen gesichtet worden waren.

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