Krebsüberlebende: SPD plant 5-Jahres-Frist für Offenlegungspflicht
Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 04:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die SPD-Spitze will Krebsüberlebende vor Diskriminierung bei Versicherungen und Krediten schützen. Ein neues Gesetz soll die Offenlegungspflicht früherer Erkrankungen begrenzen.
Fünf Jahre nach der Heilung ist Schluss
Der Vorstoß von Parteichef Lars Klingbeil, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und dem Bundestagsabgeordneten Adis Ahmetovi? sieht vor: Wer eine Krebserkrankung erfolgreich überstanden hat, muss seine Diagnose künftig nur noch fünf Jahre nach Abschluss der Behandlung angeben. Danach soll die Pflicht zur Offenlegung entfallen.
Bisher verlangen private Kranken- und Lebensversicherungen sowie Banken bei Kreditanträgen oft jahrzehntelange Angaben zur Krankengeschichte. Die Folge: Ablehnungen oder hohe Risikozuschläge – selbst Jahre nach der Heilung.
Rund 5,5 Millionen Krebsüberlebende leben derzeit in Deutschland. Eine Petition zum Thema haben etwa 55.000 Menschen unterzeichnet. Laut den Initiatoren berichten 77 Prozent der Geheilten von Diskriminierung bei privaten Versicherungen. Auch Adoptionen und der Arbeitsmarkt sind betroffen.
Deutschland hinkt Europa hinterher
Mit dem Vorstoß reagiert die SPD auf Entwicklungen in anderen EU-Staaten. Nur elf Mitgliedsländer haben bislang spezifische Schutzmaßnahmen – Deutschland gehört nicht dazu.
Frankreich macht es vor: Dort gilt seit 2017 die sogenannte Aeras-Konvention, 2022 per Gesetz verschärft. Die Frist: fünf Jahre, dann muss die Erkrankung nicht mehr gemeldet werden. Die Niederlande zogen 2021 nach – mit Fristen zwischen drei und zehn Jahren, je nach Alter und Erkrankung. Branchenanalysten sehen dort positive Effekte, etwa beim Zugang zu Restschuldversicherungen.
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Versicherer warnen vor Pauschalregelung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt das Anliegen grundsätzlich, fordert aber Differenzierung. Die Rückfallrisiken variierten stark je nach Tumorart und Stadium bei Erstdiagnose. Pauschale Fristen könnten die Kalkulationsgrundlagen der privaten Risikovorsorge beeinträchtigen.
Weitere Reformen im Gesundheitswesen
Parallel sorgt das Ende Juli verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für Änderungen. Ab Januar 2027 dürfen Krankenkassen Versicherte aktiv kontaktieren, Wahlerklärungen für Selbstständige gelten sofort. 2028 soll ein Teilkrankengeld bei Teilarbeitsunfähigkeit folgen.
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Kritik kommt vom Sozialverband VdK: Im Zuge von Sparmaßnahmen wurde die Pflicht der Kassen gestrichen, Versicherte individuell über höhere Zusatzbeiträge zu informieren. Der GKV-Spitzenverband verweist auf Einsparungen von rund 100 Millionen Euro bei den Verwaltungskosten.
