Krankschreibung, Attestpflicht

Krankschreibung: Attestpflicht ab erstem Tag statt viertem

02.07.2026 - 23:56:49 | boerse-global.de

Die Koalition will die Krankschreibung verschärfen: Attest ab Tag eins, Ende der telefonischen Regelung. Ärzte und Gewerkschaften protestieren.

Schwarz-Rot plant Attestpflicht ab erstem Krankheitstag
Krankschreibung - Eine Hand hält eine Krankschreibung, im Hintergrund verschwommen ein modernes Büro. Fokus auf das offizielle Dokument. 02.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Künftig soll jeder Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Bisher galt diese Pflicht erst ab dem vierten Tag. Die telefonische Krankschreibung, die während der Pandemie eingeführt wurde, soll komplett wegfallen.

„Wettbewerbsnachteil für den Standort“

Bundeskanzler Merz begründet die Verschärfung mit den hohen Krankenständen in Deutschland. Sie seien ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die Wirtschaft. Laut DAK-Krankenkasse lag der Durchschnitt 2025 bei 19,5 Fehltagen pro Versichertem. Spitzenreiter beim niedrigsten Krankenstand war Baden-Württemberg mit 16,6 Tagen.

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Die telefonische Krankschreibung soll durch die Videosprechstunde ersetzt werden. Gesundheitsministerin Warken betont die Bedeutung digitaler Formate. Vizekanzler Klingbeil fordert eine praktikable Umsetzung, damit der Aufwand für alle Beteiligten beherrschbar bleibt.

Ärzte und Gewerkschaften laufen Sturm

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nennt das Vorhaben schlicht „unsinnig“. Der Hausärzteverband warnt vor einer Überlastung der Praxen. Millionen zusätzliche Termine allein durch die frühere Attestpflicht – das sei „katastrophal für die hausärztliche Versorgung“, so der Verband in Baden-Württemberg.

Auch ver.di übt scharfe Kritik. Die Gewerkschaft sieht darin ein „Zeichen tiefen Misstrauens“ gegenüber den Beschäftigten. Ganz anders die Arbeitgeberverbände: Sie begrüßen die Pläne ausdrücklich und erhoffen sich sinkende Fehlzeiten und bessere Kontrollmöglichkeiten.

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Betriebe können abweichen

Trotz der bundesweiten Verschärfung bleibt ein Hintertürchen: Unternehmen können auf Betriebsebene eigene Regelungen treffen. Möglich sind etwa längere Fristen ohne Attest.

Die Koalition plant zudem eine sogenannte Teilkrankschreibung. Sie soll Arbeitnehmern erlauben, trotz gesundheitlicher Einschränkungen stundenweise zu arbeiten. Gleichzeitig wird das Strafrecht für falsche Krankschreibungen verschärft. Wann die Reform genau kommt, steht noch nicht fest.

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