Krankmeldung: Ärztliches Attest ab erstem Tag wird Pflicht
Veröffentlicht: 19.07.2026 um 03:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab dem ersten Krankheitstag soll ein ärztliches Attest Pflicht werden. Die telefonische Krankschreibung soll entfallen.
Ende der Telefon-AU und schärfere Kontrollen
Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hatte in den vergangenen Jahren die Praxen entlasten sollen. Künftig sei wieder ein direkter Arztkontakt nötig, so Warken. Die Möglichkeit eines Video-Attests im Rahmen einer Videosprechstunde soll aber erhalten bleiben.
Gleichzeitig kündigte die Ministerin ein härteres Vorgehen gegen Online-Plattformen an. Diese bieten Krankschreibungen per Fragebogen ohne persönlichen oder visuellen Arztkontakt an. Solche Verfahren sind bereits nach aktueller Rechtslage unzulässig. Warken betont: Eine nicht ordnungsgemäße AU könne eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm aus September 2025 habe diese Rechtsauffassung bestätigt.
Kritik von Wissenschaft und Gewerkschaften
Die Pläne stoßen auf Widerstand. Der Arbeitswissenschaftler Prof. Dr. Hans Martin Hasselhorn kritisiert die Attestpflicht ab dem ersten Tag als nicht evidenzbasiert. Er warnt: Solche Regeln könnten zu längerem Fernbleiben führen – weil Ärzte bei einem Praxisbesuch häufig für einen längeren Zeitraum krankschreiben. Zudem berge der Druck, trotz Krankheit zu erscheinen (Präsentismus), langfristige Gesundheitsrisiken.
Statistiken von 2020 bis 2023 zeigen: Die telefonische Krankschreibung machte nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Fälle aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Verschärfungen ab und spricht von Misstrauen gegenüber Beschäftigten. Statt härterer Nachweispflicht fordert der DGB bessere Arbeitsbedingungen. Der durchschnittliche Krankenstand lag 2024 bei 14,8 Tagen – erstmals seit 2017 ein leichter Rückgang.
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Hoher Rechtfertigungsdruck in Betrieben
Eine Civey-Umfrage vom Juni 2026 unter 2.000 Erwerbstätigen zeigt die angespannte Lage: 72 Prozent der Befragten müssen sich bei einer Krankmeldung gegenüber ihrem Arbeitgeber rechtfertigen. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar über 82 Prozent.
Die Umfrage belegt zudem ein hohes Maß an Präsentismus: Rund 95 Prozent der Teilnehmer haben bereits mindestens einmal trotz Krankheit gearbeitet. Knapp 65 Prozent befürchten berufliche Nachteile bei häufigeren Krankmeldungen. Arbeitsrechtler weisen darauf hin: Eine Krankmeldung ist ein legitimes Recht, Beschäftigte müssen keine Diagnose nennen.
Finanzielle Maßnahmen und Digitalisierung
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Warken will die Reform mit Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) abstimmen. Ziel ist eine Lösung, die Arbeitgeberinteressen und Praxis-Kapazitäten berücksichtigt. Teil des gesundheitspolitischen Pakets ist auch eine neue Zuckersteuer auf süße Getränke ab 2027. Sie soll jährlich rund 650 Millionen Euro einbringen – zur Stützung der Krankenkassen oder Entlastung des Haushalts.
Parallel treibt das Kabinett die Digitalisierung voran. Bis zum 1. September 2029 soll die digitale Arztüberweisung flächendeckend eingeführt sein. Das soll bürokratische Abläufe in den Praxen vereinfachen.
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