Krankenversicherung: 19-Milliarden-Lücke führt zu höheren Zuzahlungen
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 19:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Reform soll ein drohendes Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung verhindern.
Der Bundestag stimmte mit 328 Ja-Stimmen gegen 284 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen zu. Der Bundesrat verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses – das Gesetz nahm noch vor der Sommerpause alle Hürden. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Vortag Eilanträge zurückgewiesen und den Weg freigemacht.
Finanzlücke von 19 Milliarden Euro
Das primäre Ziel: eine Finanzierungslücke für 2027 decken, die auf 18,8 bis 19 Milliarden Euro geschätzt wird. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte die Notwendigkeit, einen drohenden Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern. Ohne die Reform wäre der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 auf 3,0 Prozent gestiegen.
Kanzler Merz bezeichnete das Vorhaben als unabweisbar – steigende Lohnnebenkosten könnten die Beschäftigung gefährden. Die Neuregelung koppelt das Ausgabenwachstum der Krankenkassen strikt an die Einnahmenentwicklung. Hintergrund: Die Leistungsausgaben lagen 2025 bei 336 Milliarden Euro und stiegen im ersten Quartal 2026 um weitere acht Prozent.
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Höhere Zuzahlungen, weniger Leistungen
Für Versicherte bringt das Sparpaket spürbare Änderungen:
- Medikamente: Die Zuzahlungen steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro
- Zahnersatz: Der Festzuschuss sinkt von 60 auf 50 Prozent
- Homöopathie: Wird komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen
- Vorsorge: Das Hautkrebs-Screening wird überprüft
- Zweitmeinung: Vor Knie- oder Hüfteingriffen ist sie künftig verpflichtend
- Teilkrankschreibung: Ab 2028 möglich – zu 25, 50 oder 75 Prozent
Flankierend plant die Bundesregierung eine Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke.
Mitversicherung wird teurer
Eine wesentliche Änderung betrifft die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern. Ab 2028 wird sie stark eingeschränkt: Für mitversicherte Partner fällt künftig ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent an. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, Menschen mit Behinderungen, Erwerbsgeminderte, Rentner und Pflegebedürftige.
Auch Gutverdiener werden stärker zur Kasse gebeten. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro. Gleichzeitig sinkt der reguläre Bundeszuschuss auf 13,15 Milliarden Euro. Im Gegenzug stellt der Bund 2027 eine zusätzliche Milliarde für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehern bereit.
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Massive Kritik aus Ländern und Verbänden
Trotz der Verabschiedung stieß das Gesetz auf breiten Widerstand. Im Bundesrat scheiterte ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nur knapp. Vor allem die Nordländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg kritisierten die Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnte, die wirtschaftliche Existenz der Hälfte aller Kliniken sei bedroht. Um die Bedenken zu mildern, sicherte der Bund kurzfristig Rechnungszuschläge zu: 450 Millionen Euro für Kliniken, 100 Millionen Euro für Universitätskliniken.
Opposition und Sozialverbände beklagten eine übermäßige Belastung einkommensschwacher Haushalte. Die Pharmaindustrie drohte angesichts angepasster Rabattregelungen – unter anderem ein fixer Abschlag von 15,5 Prozent – mit dem Rückzug von Investitionen. Hausärzte warnten vor einer Überlastung der Praxen, da bestimmte Extravergütungen gestrichen wurden. Gewerkschaften befürchten einen signifikanten Jobabbau im Gesundheitssektor – von bis zu 140.000 gefährdeten Stellen ist die Rede.
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