Krankenstand: 82 Milliarden Euro Kosten bei massiver Erfassungslücke
Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 14:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die wirtschaftliche Belastung durch krankheitsbedingte Fehlzeiten in Deutschland erreicht neue Dimensionen, während offizielle Statistiken das tatsächliche Ausmaß der Fehlzeiten offenbar nur unzureichend abbilden.
Einer neuen Analyse des Personaldienstleisters KCS Medical zufolge, die am 13. August 2026 veröffentlicht wurde, klafft eine erhebliche Lücke zwischen dem offiziell ausgewiesenen Krankenstand und den in den Unternehmen gemessenen Werten. Während die behördlichen Daten einen Krankenstand von 5,9 % ausweisen, verzeichnen viele Betriebe intern deutlich höhere Ausfallraten.
Diskrepanz zwischen Statistik und betrieblicher Realität
Nach Angaben von KCS Medical beliefen sich die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Deutschland zuletzt auf 82 Milliarden Euro. Die Diskrepanz in der Erfassung der Fehlzeiten erschwere dabei die wirtschaftliche Planung und die Ursachenforschung.
Sven Liedtke, Geschäftsführer von KCS Medical, verwies in diesem Zusammenhang auf spezifische Daten aus seinem Bereich: Bei externen Mitarbeitenden habe der Krankenstand im Jahr 2025 bei zirka 12 % gelegen.
Angesichts dieser Unterschiede forderte das Unternehmen einen verbesserten Zugang für Forscher zu den Krankenstandsdaten. Eine präzisere Datenbasis sei notwendig, um die Diskrepanzen zwischen offiziellen Meldungen und der betrieblichen Realität besser verstehen und adressieren zu können.
Steigende Fehlzeiten und sektorale Belastungen
Die Tendenz zu längeren Ausfallzeiten wird durch Daten der Techniker Krankenkasse (TK) gestützt. Demnach waren deutsche Beschäftigte im Zeitraum von Januar bis November 2025 im Schnitt 18,6 Tage krankgeschrieben. Dies stellt eine deutliche Steigerung gegenüber dem Jahr 2021 dar, in dem der Durchschnittswert noch bei 13 Tagen gelegen hatte.
Besonders kritisch stellt sich die Situation in bestimmten Branchen und Regionen dar. In Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete die Techniker Krankenkasse in den Pflegeberufen durchschnittlich 33 Fehltage pro Jahr. Als Hauptgründe für diese überdurchschnittlich hohen Werte gelten die hohen körperlichen und psychischen Belastungen, denen das Personal in der Pflege ausgesetzt ist.
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Umfragen zu Fehlzeiten und arbeitsrechtliche Konsequenzen
Neben den gesundheitlich bedingten Ausfällen rücken auch Befragungen zur Arbeitsmoral in den Fokus der Debatte. Eine Studie der Pronova BKK ergab, dass sich bereits 60 % der Beschäftigten mindestens einmal krankgemeldet haben, obwohl sie eigentlich arbeitsfähig gewesen wären.
Rund 7 % der Befragten gaben an, dies häufig zu tun. Diese Ergebnisse decken sich mit einer Umfrage des Instituts Yougov, nach der über 25 % der Beschäftigten schon einmal unter falschen Angaben am Arbeitsplatz fehlten.
Arbeitgeber verfügen rechtlich über Instrumente, um auf begründete Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit (AU) zu reagieren. Grundsätzlich können Unternehmen die Vorlage einer AU-Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen.
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Bestehen konkrete Indizien für ein vorgetäuschtes Krankheitsverhältnis, kann der Arbeitgeber die Bescheinigung anzweifeln. In solchen Fällen sind arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen möglich.
Allerdings sind der Überwachung von Mitarbeitenden enge Grenzen gesetzt. Der Einsatz von Detekteien ist nur bei Vorliegen konkreter Tatsachen zulässig, die einen schwerwiegenden Verdacht rechtfertigen, wobei der Datenschutz strikt zu beachten ist.
Juristen verweisen hierbei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf aus dem Jahr 2023, bei dem einem Arbeitnehmer Schmerzensgeld aufgrund einer unzulässigen Überwachung zugesprochen wurde.
