Krankenstand, Psychische

Krankenstand 2026: Psychische Leiden überholen Atemwegserkrankungen

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 06:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Krankenstand sinkt leicht, doch psychische Erkrankungen werden zur häufigsten Fehlzeit-Ursache. Die Koalition plant schärfere Regeln und ein Sparpaket.

Krankenstand in Deutschland: Psychische Leiden nun Hauptursache
Eine Gruppe von Büroangestellten bewegt sich durch ein modernes Büro, mit einem Kalender im Vordergrund, der den Zeitverlauf andeutet. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Laut DAK-Gesundheit lag er bei 5,3 Prozent – nach 5,4 Prozent im Vorjahreszeitraum. Arbeitnehmer fehlten durchschnittlich 9,6 Tage (erstes Halbjahr 2025: 9,9 Tage).

Doch der allgemeine Rückgang täuscht: Eine Verschiebung bei den Krankheitsursachen zeichnet sich ab.

Psychische Erkrankungen auf Platz eins

Psychische Leiden legten um neun Prozent zu. Mit 184 Fehltagen pro 100 Versicherte sind sie nun die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Atemwegserkrankungen hingegen gingen um 21 Prozent auf 175 Fehltage zurück. Muskel-Skelett-Erkrankungen folgen mit 174 Fehltagen dicht dahinter.

Die Altersstruktur zeigt ein differenziertes Bild: Bei den unter 55-Jährigen sanken die Fehlzeiten, bei den über 60-Jährigen stiegen sie an. Die DAK-Daten basieren auf Millionen Versicherten und gelten als repräsentativ.

Koalition plant härtere Regeln bei Krankschreibung

Die schwarz-rote Koalition sieht die Krankenzahlen weiterhin als zu hoch an. Kanzler Merz kündigte Neuregelungen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an. Die Vorlagepflicht soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten – bisher war sie regulär ab dem vierten Tag fällig.

Zudem steht die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung zur Debatte. Arbeitgeber sollen aber weiterhin abweichende betriebliche Regelungen vereinbaren können. Bereits beschlossen ist die Einführung einer Teilkrankschreibung.

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Gesundheits-Sparpaket: Weniger Geld für Kranke

Flankiert werden die Maßnahmen durch das Gesundheits-Sparpaket (BStabG). Ab dem 1. Januar 2027 sinkt das Krankengeld von 70 auf 65 Prozent des Bruttolohns. Die Zustimmungspflicht der Versicherten für Beratungskontakte durch Krankenkassen entfällt – stattdessen gibt es ein Widerspruchsrecht nach dem ersten Kontakt.

Ziel: Die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stabilisieren. Für 2027 plant die Regierung eine Entlastung der Kassen um rund 18,8 Milliarden Euro, für 2028 um 25,3 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll stabil bei 2,9 Prozent bleiben – aktuell liegt er bei 3,1 Prozent.

Der Kassen-Spitzenverband lobte die Reform als „solide Grundlage", betonte aber: Für Abschwächungen sei kein finanzieller Spielraum da.

Patienten zahlen mehr – Minijobber betroffen

Die Reform bringt höhere Eigenbeteiligungen. Die Zuzahlungen für Medikamente steigen auf 7,50 bis 15 Euro (zuvor 5 bis 10 Euro). Bei Krankenhausaufenthalten werden 10 Euro pro Tag fällig. Ab 2028 sollen diese Beträge automatisch angepasst werden.

Auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 auf rund 76.000 Euro.

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Und noch eine Änderung zeichnet sich ab: Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber abzuschaffen. Im ersten Quartal 2026 waren nur 20,9 Prozent der rund 6,8 Millionen Minijobber rentenversicherungspflichtig. Wirtschaftsverbände wie DEHOGA und BDA üben bereits scharfe Kritik.

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