Krankenstand, Regierung

Krankenstand 19,5 Tage: Regierung verschärft AU-Nachweise

06.07.2026 - 14:20:33 | boerse-global.de

Die Regierung will die Krankschreibung ab Tag eins vorschreiben. Flexible Ausnahmen sind möglich, doch Ärzte und Arbeitnehmervertreter kritisieren die Pläne.

Bundesregierung plant AU-Pflicht ab erstem Krankheitstag
Krankenstand - Nahaufnahme der Hand eines Arztes, der eine Krankschreibung ausfüllt, im Hintergrund verschwommenes Arztzimmer. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

SPD-Chef Lars Klingbeil verteidigte das Vorhaben Anfang Juli als notwendigen Schritt zum Abbau von Reformstaus. Kern der Neuregelung: Arbeitnehmer sollen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegen müssen.

Klingbeil betonte jedoch den Pragmatismus der Reform. Die AU-Pflicht ab dem ersten Tag bedeute nicht, dass Erkrankte zwingend am ersten Tag eine Arztpraxis aufsuchen müssten. Betriebe und Tarifpartner sollen flexible, abweichende Regelungen vereinbaren können. „Arbeitnehmer sollten sich nicht krank zum Arzt schleppen müssen", so der SPD-Chef.

Hoher Krankenstand als Treiber

Kanzler Friedrich Merz begründete die Verschärfungen mit dem aktuell hohen Krankenstand. Laut Regierungsangaben liegt er bei durchschnittlich 19,5 Tagen pro Jahr. Die Koalition reagiert damit auf die wirtschaftlichen Belastungen durch krankheitsbedingte Ausfälle.

Die Reform sieht zudem die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung vor. Das ist Teil eines größeren Pakets mit Steuerentlastungen, einer Rentenreform und Bürokratieabbau.

Kritik von Ärzten und Arbeitnehmervertretern

Die Pläne stoßen auf deutlichen Widerstand. Ein Sprecher des CDU-Arbeitnehmerflügels kritisierte das Vorhaben am heutigen Montag als „völlig unnötig" und warnte vor erheblichem Unmut in der Belegschaft.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung befürchtet ein erhöhtes Patientenaufkommen in den Praxen – und damit ein steigendes Ansteckungsrisiko. Ökonomen des DIW teilen diese Sorge: Eine verstärkte Präsenzpflicht könnte die Fehlzeiten durch Infektionsketten eher erhöhen.

Anzeige

Die geplante Verschärfung der AU-Pflicht zeigt, wie dynamisch sich gesetzliche Anforderungen im Arbeitsalltag ändern können. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Ihnen, Ihre Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten und teure Bußgelder durch veraltete Klauseln zu vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken

Die bayerische Gesundheitsministerin warnte zudem am 4. Juli vor einer Zunahme der Bürokratie in der medizinischen Versorgung.

Alternative: Teilkrankschreibung nach skandinavischem Vorbild

Der Chef der Krankenkasse DAK brachte am heutigen Montag ein Modell der Teilkrankschreibung nach skandinavischem Vorbild ins Gespräch. Er warnte davor, dass die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung die medizinische Infrastruktur überlasten könnte. Laut Analysen aus den Jahren 2020 bis 2023 machte diese lediglich 0,8 bis 1,2 Prozent aller Bescheinigungen aus. Das Gesundheitsministerium prüft derzeit die Umsetzbarkeit solcher Teilkrankschreibungen.

Bestehende Verträge bleiben gültig

Arbeitsrechtler weisen darauf hin: Die gesetzliche Neuregelung verändert nicht automatisch alle bestehenden Arbeitsverhältnisse. Aufgrund des Günstigkeitsprinzips behalten einzelvertragliche Vereinbarungen ihre Gültigkeit, die eine spätere Vorlage der AU vorsehen. Individuelle Absprachen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten bleiben weiterhin zentral.

Anzeige

Ob Krankmeldung oder Nachweisgesetz – viele Standardklauseln in Arbeitsverträgen sind heute rechtlich nicht mehr zulässig. Erfahren Sie in diesem aktuellen Gratis-Report, welche 6 gefährlichen Fallen Sie jetzt prüfen sollten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Kostenlosen Sicherheits-Check für Arbeitsverträge sichern

Das gesamte Reformpaket umfasst auch Steuerentlastungen für Familien in Höhe von etwa 600 bis 632 Euro pro Jahr. Die Reichensteuer soll auf 45 Prozent ab einem Einkommen von 250.000 Euro steigen, auf 47 Prozent ab 280.000 Euro. Der Haushaltsentwurf für 2027 sieht Gesamtausgaben von 555 Milliarden Euro vor, bei einer Neuverschuldung von rund 203 Milliarden Euro.

de | wirtschaft | 69705385 |