Krankengeld-Reform, Rentner

Krankengeld-Reform: Rentner mit hoher Teilrente verlieren Anspruch

15.06.2026 - 20:42:08 | boerse-global.de

Ab 2027 verlieren Teilrentner mit hohem Bezug den Krankengeldanspruch. Die Neuregelung soll die GKV-Finanzen entlasten.

Krankengeld-Reform 2027: Neue Regeln für Teilrentner
Krankengeld-Reform - Hände halten einen Taschenrechner und einen Stift über einem Finanzdokument, das Berechnungen zu Renten und Leistungen darstellt. 15.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein entsprechender Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, den Anspruch bei hohen Teilrentenbezügen zu streichen. Der Bundestag hat das Vorhaben bereits in erster Lesung beraten.

Schlupfloch für fast volle Rente plus Krankengeld

Kern der Neuregelung ist eine klare Grenze: Erwerbstätige Rentner erhalten nur dann noch Krankengeld, wenn ihre gewählte Teilrente weniger als zwei Drittel der vollen Altersrente beträgt. Wer eine höhere Teilrente bezieht, verliert im Krankheitsfall den Anspruch auf die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

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Die Regelung zielt vor allem auf das Modell der sogenannten 99,99-Prozent-Teilrente. Dabei kassieren Rentner fast ihre komplette Altersrente und gehen gleichzeitig einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Die Regierung stuft diese Kombination aus nahezu voller Rente und möglichem Krankengeld als systemwidrige Mitnahme ein. Mit der Änderung gilt wieder der Rechtsstand, der bis zum 30. Juni 2017 bestand.

Immer mehr Rentner arbeiten weiter

Die Erwerbstätigkeit im Rentenalter hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Ende 2022 waren rund 245.000 Menschen bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowohl im Rentenbezug als auch erwerbstätig. Insgesamt gingen damals über 1,3 Millionen Rentner einer zusätzlichen Beschäftigung nach.

Für die Betroffenen hat die Neuregelung erhebliche Folgen. Der direkte finanzielle Effekt für die Krankenversicherung fällt dagegen moderat aus. Die Bundesregierung rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 30 Millionen Euro.

Milliardenloch in der GKV

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Die geplante Änderung ist Teil eines umfangreichen Pakets zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Für 2027 wird in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Finanzierungslücke von etwa 15,3 Milliarden Euro erwartet. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll insgesamt Entlastungen von rund 16 bis 16,3 Milliarden Euro bringen.

Neben den Einschränkungen für Teilrentner enthält der Entwurf weitere Anpassungen beim Krankengeld. So soll die Leistung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses während eines laufenden Krankengeldbezugs künftig nur noch in Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG I) ausgezahlt werden. Zudem ist ein Anspruch auf Teilkrankengeld vorgesehen. Eine generelle Kürzung des Krankengeldes für alle Versicherten ist im aktuellen Entwurf nicht enthalten.

Die Neuregelungen sollen ab 2027 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Kabinettsentwurf noch zustimmen.

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