Kommunaler Dienst: E 6 Fachkräfte verdienen bis 3.926 Euro
05.07.2026 - 18:04:09 | boerse-global.de
Die Entgeltgruppe E 6 ist dabei zentral für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung – und die Vergütung ist bis Frühjahr 2027 festgeschrieben.
Bis zu 3.926 Euro brutto im Monat
Die neue Entgelttabelle für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gilt vom 1. Mai 2026 bis mindestens 31. März 2027. In der Entgeltgruppe E 6 startet das monatliche Bruttogehalt in Stufe 1 bei 3.240 Euro. Nach einem Jahr steigen Beschäftigte in Stufe 2 auf 3.440 Euro. Die höchste Stufe 6 bringt 3.926 Euro brutto.
Der Aufstieg erfolgt nach festen Zeitintervallen: Nach einem Jahr geht es in Stufe 2, nach zwei weiteren Jahren in Stufe 3. Für Stufe 4 sind drei Jahre nötig, für Stufe 5 vier Jahre und für die Endstufe 6 schließlich fünf Jahre. Hinzu kommt eine Jahressonderzahlung im November: Sie beträgt je nach Voraussetzung 60 bis 90 Prozent eines Monatsentgelts.
Wer kommt in die E 6?
Voraussetzung für die Eingruppierung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Im Vergleich zur niedrigeren E 5 werden für E 6 jedoch „hochwertige Arbeiten“ sowie „gründliche und vielseitige Fachkenntnisse“ gefordert. Erst bei selbstständigen Leistungen mit besonderer Verantwortung ist die nächsthöhere Gruppe E 7 vorgesehen.
Typische Berufsbilder in dieser Stufe: Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), Elektroniker und Baumpfleger. Auch Buchhaltungsfachkräfte und Verwaltungsfachangestellte landen hier. Im Rettungswesen werden Rettungsassistenten häufig in E 6 eingruppiert, auf kommunalen Bauhöfen oft Vorarbeiter.
Aktuelle Stellenausschreibungen zeigen das Anforderungsprofil: Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein sucht für den Standort Baumholder Anlagenmechaniker SHK in E 6 – neben der Ausbildung sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie spezifische Sachkunde nach VDI-Richtlinien gefordert. Auch die Gemeinde Sonsbeck und das Amt Eiderstedt schreiben Gärtnerstellen aus, die bis zur E 6 vergütet werden.
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Spannungen im kommunalen Haushalt
Die Personalkostenplanung der Kommunen steht unter Druck. In Brandenburg plant die Landesregierung eine deutliche Erhöhung der Beamtenbesoldung rückwirkend zum 1. Januar 2026. Gleichzeitig kämpfen viele Städte mit Haushaltsengpässen. In Mannheim etwa führt ein Einbruch bei der Gewerbesteuer dazu, dass rund 130 Stellen nicht wieder besetzt werden sollen – ein Nachtragshaushalt soll das Defizit ausgleichen.
Parallel zeichnen sich Änderungen im Arbeitsrecht ab. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat Anfang Juli ein Programm vorgestellt, das unter anderem das Schriftformerfordernis bei Befristungen zum 1. Januar 2027 abschaffen soll. Geplant ist zudem, den Pauschalsteuersatz für Minijobs von 2 auf 5 Prozent anzuheben – das hätte direkte Auswirkungen auf die Nettoverdienste geringfügig Beschäftigter.
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Kündigungsfristen und Unkündbarkeit
Für Fachkräfte im öffentlichen Dienst bleiben auch die tariflichen Kündigungsfristen relevant. Sie sind nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt: Nach einem Jahr beträgt die Frist sechs Wochen zum Quartalsende. Eine Besonderheit im TVöD-VKA ist die sogenannte Unkündbarkeit. Sie tritt bei Beschäftigten ab 40 Jahren und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15 Jahren ein.
