Arbeitsrecht 2027: Sonntagsarbeit bis acht Stunden für Bäckereien
05.07.2026 - 18:04:09 | boerse-global.de
Die Bundesregierung einigte sich in ihrem Reformpaket auf neue Regelungen für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken. Bislang waren maximal drei Stunden Sonntagsarbeit erlaubt – künftig sind bis zu acht Stunden für Bäckereien und sechs Stunden für Bibliotheken vorgesehen.
Umsetzung bleibt Ländersache
Die Reform erfordert eine Anpassung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Die konkreten Ladenschlusszeiten regeln jedoch die Bundesländer selbst. Bayern will etwa an der alten Dreistundenregelung festhalten. Die Umsetzung dürfte also uneinheitlich ausfallen.
Bäckerverband begrüßt – kritisiert aber Steuerpläne
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks lobte die Gleichstellung mit anderen Gastronomiebetrieben. Endlich werde eine langjährige Forderung erfüllt. Gleichzeitig kritisierte der Verband die geplante Anhebung der Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent.
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Um die längeren Arbeitszeiten attraktiver zu machen, bleiben Sonntagszuschläge bis zu 75 Euro pro Stunde steuerfrei.
Weitere Beschlüsse: Kündigungsschutz und Krankmeldungen
Das Reformpaket enthält 34 Einzelpunkte. So wird der Kündigungsschutz für Hochverdiener gelockert. Befristete Verträge sollen künftig bis zu 48 Monate laufen und bis zu sechsmal verlängert werden können – ohne Schriftformerfordernis.
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Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Schon ab dem ersten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung nötig. Mediziner warnen vor erhöhtem Ansteckungsrisiko in den Praxen.
Steuerentlastung für Durchschnittsverdiener
Ab Januar 2027 plant die Regierung Entlastungen von insgesamt zehn Milliarden Euro. Bei Einkommen bis 60.000 Euro soll die jährliche Steuerlast um bis zu 600 Euro sinken. Die Reichensteuer steigt gleichzeitig: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro.
