Klagenfurt: OGH beendet Streit um 40 leer stehende Gemeindewohnungen
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 16:23 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer jahrelange juristische Streit um ungenutzten städtischen Wohnraum in Klagenfurt ist letztinstanzlich entschieden. Der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision der städtischen Immobilienverwaltung Klagenfurt im Verfahren um Schadenersatzansprüche zurückgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits waren mehr als 40 sanierte Gemeindewohnungen, die über einen langen Zeitraum leer gestanden hatten.
Mit dem Beschluss des Höchstgerichts vom 1. September 2026, über den Medien Anfang November berichteten, ist das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen. Für das kommunale Unternehmen bedeutet die Entscheidung das endgültige Scheitern auf dem Rechtsweg. Die Immobilienverwaltung muss im Zuge der gerichtlichen Niederlage rund 14.500 Euro an Prozesskosten ersetzen.
Drei Instanzen wiesen Klage ab
Der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs waren bereits zwei erfolglose Instanzenzüge vorausgegangen. Die städtische Immobilienverwaltung hatte ihre Ansprüche zunächst vor den zuständigen Gerichten in Klagenfurt geltend gemacht.
Nach einer dortigen Abfuhr zog das Unternehmen vor das Oberlandesgericht Graz, unterlag jedoch auch dort. Mit dem Versuch, das Verfahren über eine außerordentliche Revision vor dem Obersten Gerichtshof neu aufzurollen, scheiterte die IVK schließlich endgültig.
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Im Zentrum der gerichtlichen Auseinandersetzung stand eine Schadenersatzforderung in Höhe von 32.000 Euro. Diese Summe verlangte die IVK von einem früheren Hausverwalter. Die Immobilienverwaltung warf dem Verwalter Versäumnisse im Zusammenhang mit den Wohnungsleerständen vor. Trotz vorangegangener Sanierungsarbeiten waren über 40 Wohnungen über Zeiträume von mehreren Monaten bis hin zu Jahren nicht weitervermietet worden.
Hohe Mietausfälle für die Stadt
Der Fall hatte bereits im Jahr 2024 öffentliches Aufsehen erregt, als die Vorwürfe und die damit verbundenen finanziellen Folgen bekannt wurden. Durch den langwierigen Leerstand der sanierten Einheiten entstand der Landeshauptstadt ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden: Der Stadt Klagenfurt entgingen nach Berechnungen der Verantwortlichen Mieteinnahmen von über 110.000 Euro.
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Die Versuche, diesen Ausfall zumindest teilweise über den Klageweg und die Schadenersatzforderung gegen den damaligen Verwalter zu kompensieren, blieben jedoch ohne Erfolg. Durch die nun fällige Übernahme der Prozesskosten in Höhe von rund 14.500 Euro erhöhen sich die finanziellen Belastungen für die städtische Gesellschaft zusätzlich zu den bereits eingetretenen Einnahmenverlusten.
