Kindesmissbrauch-Scans: EU-Parlament stimmt diese Woche ab
Veröffentlicht: 04.07.2026 um 21:17 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Nachdem die EU-Ausnahmeregelung im April auslief, haben sich führende Landespolitiker für eine rasche Verlängerung der Befugnisse ausgesprochen. Schon ab Dienstag könnte das EU-Parlament abstimmen.
Baden-Württemberg drängt auf Verlängerung
Der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt und Innenminister Manuel Hagel (beide CDU) appellierten am Samstag an die Abgeordneten des EU-Parlaments. Sie fordern die Verlängerung der rechtlichen Ausnahme von Datenschutzbestimmungen. Diese Regelung erlaubt es Online-Plattformen, private Kommunikation automatisiert nach Missbrauchsdarstellungen zu durchsuchen.
Nach Ansicht der Minister ist die Fortführung essenziell für den Opferschutz. Weil die vorangegangene Übergangsregelung im April endete, fehlt derzeit eine gefestigte Rechtsgrundlage für verpflichtende Scans. Die EU-Staaten haben das Thema Anfang Juli erneut mit Priorität auf die Agenda gesetzt.
Während die EU-Kommission auf verpflichtende Scans drängt, gibt es im EU-Parlament erhebliche Vorbehalte gegen eine anlasslose Überwachung privater Chats.
Hunderttausende Hinweise auf Missbrauch
Die Dringlichkeit untermauern aktuelle Zahlen aus den Sicherheitsbehörden. In den Jahren 2024 und 2025 wurden dem Bundeskriminalamt jeweils über 200.000 Hinweise auf mögliche Missbrauchsdarstellungen übermittelt. Mehr als die Hälfte dieser Meldungen erwies sich als strafrechtlich relevant.
Trotz des Auslaufens der offiziellen EU-Ausnahmeregelung haben zahlreiche Unternehmen die Scans auf freiwilliger Basis fortgesetzt. Das Ende der gesetzlichen Übergangsfrist führte bisher nicht zu einem Rückgang der gemeldeten Fallzahlen. Dennoch bleibt die Bekämpfung solcher Delikte in Deutschland stark von Hinweisen internationaler Partner abhängig – insbesondere aus den USA.
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Zeitplan für die Entscheidungen in Brüssel
Für die kommende Woche sind im EU-Parlament entscheidende Abstimmungen vorgesehen. Der Zeitplan sieht für Dienstag zunächst eine Entscheidung über ein Dringlichkeitsverfahren vor. Die inhaltliche Abstimmung über eine Übergangslösung soll am Mittwoch oder Donnerstag erfolgen.
Stimmt das Parlament der Vorlage zu, könnten die Verhandlungen im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament weitergeführt werden. Ein konkreter Termin dafür ist bereits für den 29. September angesetzt. Ziel ist es, die Differenzen zwischen anlasslosen Scans und dem Schutz der Privatsphäre zu überbrücken.
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Kritik an Plattform-Moderation
Parallel zur politischen Debatte geraten die Moderationspraktiken großer Technologiekonzerne in den Fokus. Aktuelle Recherchen deuten darauf hin, dass Algorithmen auf Plattformen wie Instagram teilweise Werbung für Gruppen zum Handel mit Missbrauchsdarstellungen ausspielen. In dokumentierten Fällen wurden Inhalte trotz Hinweisen nicht entfernt – die internen Systeme identifizierten keine Verstöße.
Diese Defizite stehen im Kontrast zu den wirtschaftlichen Kennzahlen der Branche. Der Meta-Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2025 einen Werbeumsatz von 196,2 Milliarden US-Dollar. Kritiker mahnen an, dass die finanziellen Ressourcen der Plattformbetreiber in einem Missverhältnis zur Effektivität ihrer Sicherheitsmechanismen stünden.
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