KI-Überwachung, Konzerne

KI-Überwachung: 79 Prozent europäischer Konzerne setzen Algorithmen ein

10.06.2026 - 23:39:44 | boerse-global.de

Bundesarbeitsgericht erlaubt Betriebsratswahl für Beschäftigte einer maltesischen Airline am BER und stärkt Kontrollrechte im Gesundheitsmanagement.

BAG-Urteil: Betriebsratswahlen bei ausländischen Airlines möglich
KI-Überwachung - Eine Gruppe von Menschen, die an einem Konferenztisch sitzen und miteinander diskutieren, symbolisiert Mitarbeitervertretung und Zusammenarbeit. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Erfurter Richter entschieden Mitte Mai: Die rund 320 Beschäftigten am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) einer maltesischen Airline mit Konzernsitz in Irland dürfen eine eigene Interessenvertretung wählen. Damit bestätigte das BAG eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Oktober 2024.

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Betriebsrat darf kranke Kollegen erfahren

Ein zweites Urteil stärkt die Kontrollrechte der Arbeitnehmervertretung beim betrieblichen Gesundheitsmanagement. Der Betriebsrat hat Anspruch auf die namentliche Nennung aller Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren. Das Gericht stellte klar: Der Arbeitgeber muss diese Daten herausgeben – auch ohne Zustimmung der Betroffenen. Grund ist die Überprüfung, ob der Chef seine Pflichten zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) erfüllt.

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Gewerkschaften fordern klare Linie vor Reformgipfel

Die IG Metall schaltet sich in die politische Debatte ein. Vor einem Reformgipfel im Kanzleramt warnte Vorsitzende Christiane Benner vor pauschalen Subventionskürzungen und einer Debatte über längere Arbeitszeiten. Angesichts der seit sechs Jahren stagnierenden Wirtschaft sei das wenig zielführend, so die Gewerkschafterin.

Verdi-Chef Frank Werneke tourte Anfang Juni durch Ostdeutschland und forderte konkrete Perspektiven für den Strukturwandel. Im Fokus: tarifliche Standards sichern und neue Jobs in Transformationsregionen schaffen.

Digitale Personalakte wird Pflicht

Die Digitalisierung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle sozialversicherungsrelevanten Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden. Eine generelle Pflicht zur digitalen Personalakte gibt es zwar noch nicht – aber die Frist für die Entgeltdokumentation rückt näher. Unternehmen müssen dann strenge Revisionssicherheitsstandards einhalten.

KI überwacht die Arbeit – 79 Prozent der Konzerne machen mit

Noch grundlegender verändert algorithmisches Management die Arbeitswelt. Laut Erhebungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes setzen bereits 79 Prozent der europäischen Konzerne KI-Systeme ein, um Arbeit zu verteilen oder Leistungen zu überwachen. Experten warnen vor intransparenten Entscheidungen und drohendem Kompetenzverlust bei Fachkräften. In den USA formiert sich Widerstand gegen Überwachungsmaßnahmen wie die Aufzeichnung von Tastaturanschlägen für KI-Training.

Bildung und Rente: Neue Konzepte gefordert

Der Philologenverband Niedersachsen legte mit der „Agenda 2035“ einen Plan für kleinere Lerngruppen und weniger Verwaltungsaufwand für Lehrer vor. In der Hochschulmedizin wächst unterdessen die Finanzierungslücke durch steigende Personalkosten bei stagnierenden Landeszuschüssen.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge zeichnet sich ein Grundsatzkonflikt ab. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und Bundesfinanzminister Klingbeil plädieren für ein obligatorisches Modell, um die Rentenlücke zu schließen. Arbeitgeber warnen vor zusätzlichen Kosten. Ende 2023 hatten rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Anwartschaft in der bAV. Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rente liegt 2025 bei geschätzt 130 Milliarden Euro.

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