KI-Transparenz, Chatbots

KI-Transparenz: Chatbots und Deepfakes ab 2. August kennzeichnungspflichtig

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 20:47 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Ab August 2026 müssen Unternehmen in der EU KI-Systeme und Deepfakes kennzeichnen. Die Bundesnetzagentur übernimmt die nationale Aufsicht.

EU-KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten für Chatbots und Deepfakes ab August 2026
Eine futuristische Darstellung von Datenflüssen und Schaltkreisen, mit einer Roboterhand, die einen Bildschirm mit Gesetzestext berührt, symbolisiert KI-Regulierung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen in der EU Chatbots und Deepfakes klar kennzeichnen. Der Bundesrat hat dafür am 10. Juli den Weg frei gemacht.

Die neuen Regelungen der EU-KI-Verordnung (AI Act) zielen darauf ab, die Interaktion zwischen Mensch und Maschine transparenter zu gestalten. Systeme, die direkt mit Nutzern kommunizieren, müssen diesen Umstand künftig offenlegen. Auch synthetisch erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte – bekannt als Deepfakes – müssen entsprechend markiert werden.

Nationale Aufsicht durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur übernimmt die Rolle der zuständigen Aufsichtsbehörde. Das KI-Durchführungsgesetz (KI-MIG) bündelt die Marktüberwachung zentral. In Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sollen die Notifizierungs- und Akkreditierungsprozesse für KI-Anwendungen beschleunigt aufgebaut werden.

Branchenvertreter, unter anderem vom TÜV-Verband, begrüßten die Bündelung der Kompetenzen. Sie mahnten jedoch einen zügigen Aufbau der Strukturen an. Für Unternehmen bedeutet die neue Rechtslage erheblichen Anpassungsbedarf – KI-Funktionen sind mittlerweile in fast jeder Standardsoftware für Personal, Recht oder Finanzen integriert.

Verschobene Fristen für Hochrisiko-Anwendungen

Während die Transparenzpflichten sofort greifen, gewährt die EU bei Hochrisiko-Systemen einen längeren Vorlauf. Durch das Inkrafttreten des Digital Omnibus im Juli 2026 wurden die Fristen offiziell verschoben. Für eigenständige KI-Systeme in der Biometrie, zur Leistungsbewertung am Arbeitsplatz oder in Lernanwendungen gelten die strengen Anforderungen nun erst ab dem 2. Dezember 2027. KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteile in bereits regulierten Produkten stecken, müssen die Vorgaben bis zum 2. August 2028 erfüllen.

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Bereits seit Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken vollständig untersagt. Dazu zählen Social Scoring, manipulative Techniken sowie bestimmte Formen des biometrischen Scannens.

Hohe Bußgeldrisiken und Haftungsfragen

Die Verordnung sieht empfindliche Sanktionen vor. Bei Verstößen gegen Transparenzpflichten drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei verbotenen KI-Praktiken kann die Strafe auf bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des globalen Umsatzes steigen.

Flankiert wird die Neuregelung durch eine strengere Rechtsprechung. Deutsche Gerichte haben die Haftung für KI-Fehlfunktionen verschärft. Das Landgericht München I urteilte Ende Mai, dass Anbieter für sogenannte Halluzinationen ihrer KI-Systeme haftbar gemacht werden können. Das Oberlandesgericht Hamm stellte im Mai fest, dass Chatbot-Betreiber wettbewerbsrechtlich für die Aussagen ihrer Systeme verantwortlich sind.

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Strategische Initiativen auf EU-Ebene

Ergänzend zur KI-Verordnung hat die EU-Kommission am 7. Juli 2026 einen Aktionsplan für KI und Cybersicherheit vorgestellt. Dieser sieht den Aufbau eines Netzwerks aus Testplattformen vor, das bis Ende 2026 realisiert werden soll. Ziel ist es, KI sowohl als Schutzschild gegen Cyberangriffe einzusetzen als auch sichere Testumgebungen für kritische Infrastrukturen und den Finanzsektor zu schaffen. Parallel dazu verlangen Aufsichtsbehörden wie die Europäische Zentralbank von Kreditinstituten bereits bis Oktober 2026 konkrete Abwehrkonzepte gegen KI-gestützte Angriffe.

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