KI-Kennzeichnung: Neue Regeln für Unternehmen ab Dezember
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 23:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Aktuelle Analysen im September 2026 untersuchen die rechtliche Zulässigkeit und die notwendigen Nutzungsrechte beim Einsatz von KI-Werkzeugen für die Erstellung von Produktbildern und Recruiting-Videos in Unternehmen.
Da generative künstliche Intelligenz zunehmend Einzug in die kommerzielle Kommunikation hält, rücken Fragen der Haftung, der Herkunft von Trainingsdaten und die Einhaltung gesetzlicher Transparenzpflichten in den Fokus der betrieblichen Compliance.
Transparenz der Trainingsdaten und rechtliche Absicherung
Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal der am Markt verfügbaren Systeme ist die Offenlegung ihrer Trainingsquellen. Das Modell Adobe Firefly wird auf Basis von Adobe Stock sowie lizenzierten und gemeinfreien Inhalten trainiert, wobei das Unternehmen die verwendeten Quellen offenlegt.
Im Gegensatz dazu legen Anbieter wie Google für das Modell Gemini (Nano Banana) oder das Unternehmen Runway für seine Modelle Gen-4 und Act-One ihre Trainingsquellen nicht offen.
Für Unternehmen ist insbesondere die Frage der Rechtefreistellung relevant. Eine solche Absicherung gegen Urheberrechtsansprüche Dritter wird derzeit vor allem im Enterprise-Bereich gewährt, beispielsweise bei der Nutzung von Adobe Firefly oder Google Vertex AI.
Adobe integriert seine KI-Lösungen mittlerweile in professionelle Anwendungen wie Premiere Pro, After Effects und Express. Das entsprechende Abonnement ist ab einem Preis von 10,98 Euro pro Monat verfügbar. Bereits seit dem 28. Oktober 2025 ist zudem das Firefly Image Model 5 in einer Public Beta verfügbar, das Bilder mit einer nativen Auflösung von 4 Megapixeln generiert.
Gesetzliche Vorgaben durch den EU AI Act und das Kunsturhebergesetz
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Diese beinhalten unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte sowie Deepfake-Videos. Für KI-Systeme, die bereits vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden, besteht eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, um eine maschinenlesbare Markierung zu implementieren.
Die EU-Kommission stellt hierfür drei freiwillige Symbole zur Verfügung: das „Basic AI Icon“, die Kennzeichnung „Fully AI-Generated“ für vollständig generierte Inhalte sowie „Partially AI-Modified“ für teilweise bearbeitete Medien.
Wer KI-Systeme im Unternehmen einsetzt, muss die neuen gesetzlichen Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten genau kennen. Dieser kostenlose Ratgeber bietet einen kompakten Überblick über alle Anforderungen und Fristen, die für die rechtssichere Nutzung jetzt entscheidend sind. EU AI Act in 5 Schritten verstehen: Fristen, Pflichten und Risikoklassen kompakt erklärt
Neben den Vorgaben für die KI-Systeme selbst müssen Unternehmen bei der Erstellung von Recruiting-Videos die Persönlichkeitsrechte ihrer Belegschaft wahren.
Nach Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG) ist für die Verwendung von Bildnissen von Mitarbeitern zwingend eine schriftliche Einwilligung erforderlich, wie die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt. Sowohl Adobe als auch Runway nutzen zudem den C2PA-Standard zur Herkunftserkennung von Inhalten, um die Transparenz zu erhöhen.
Branchenstandards und technische Umsetzung der Kennzeichnungspflicht
Die Notwendigkeit einer klaren Kennzeichnung wird durch aktuelle Umfragen untermauert. Laut Daten des TÜV-Verbandes geben 91 Prozent der Befragten an, dass generative KI die Unterscheidung zwischen echten und manipulierten Inhalten erschwere. Zudem hielten 51 Prozent der Umfrageteilnehmer KI-generierte Inhalte bereits fälschlicherweise für echt.
Compliance-Experten warnen davor, die weitreichenden Regeln der neuen EU-Verordnung zu unterschätzen, da bei Verstößen empfindliche Sanktionen drohen. Ein aktueller Umsetzungsleitfaden fasst die wichtigsten Fakten zu Risikoklassen und Übergangsfristen für Verantwortliche zusammen. Jetzt kostenlos herunterladen: Der Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act mit allen relevanten Übergangsfristen
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat vor diesem Hintergrund die dritte Fassung seiner KI-Richtlinie für die PR-Branche vorgelegt. Darin wird betont, dass eine KI-Kennzeichnung kein Freibrief sei; irreführende Inhalte über reale Personen oder Ereignisse blieben unzulässig.
Eine ausdrückliche Zustimmung sei insbesondere dann erforderlich, wenn KI-Medien identifizierbare Personen darstellen oder simulieren. Zudem untersagt die Richtlinie die Nutzung von Fake-Accounts sowie fingierte Kommentare und Bewertungen. Die Verantwortung für strategische Entscheidungen, besonders in der Krisenkommunikation, müsse weiterhin beim Menschen verbleiben.
Auf technischer Ebene unterstützen erste Lösungen die Umsetzung dieser Anforderungen. Die TYPO3-Extension „AI Foundation“ erfasst KI-Generierungen automatisch und verknüpft die entsprechenden Datensätze.
Über einen speziellen Mechanismus, den AiLabelBindHelper, werden im Frontend Besucherhinweise unter Verwendung der offiziellen EU-Symbole angezeigt. Die Erweiterung ist für die TYPO3-Versionen 12 bis 14 sowie PHP ab Version 8.2 ausgelegt und erlaubt es Entwicklern, eigene Tabellen für die Erfassung zu registrieren.
