KI-Haftung: EU schärft Regeln ab Dezember – Hersteller haften verschuldensunabhängig
Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 07:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab dem 9. Dezember 2026 treten in der Europäischen Union grundlegende Änderungen im Haftungsrecht für digitale Produkte in Kraft. Mit der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (2024/2853) wird Künstliche Intelligenz (KI) erstmals explizit als Produkt eingestuft. Dies führt dazu, dass Softwarehersteller künftig verschuldensunabhängig für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch fehlerhafte KI-Systeme verursacht werden.
Verschuldensunabhängige Haftung und erweiterte Schadensersatzansprüche
Die Neuregelung markiert einen Paradigmenwechsel in der Verantwortlichkeit für softwarebasierte Systeme. Bisher war die Haftung oft an ein nachweisbares Verschulden des Herstellers geknüpft. Mit der neuen Richtlinie entfällt diese Hürde in vielen Bereichen.
Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist die Streichung der bisherigen Haftungshöchstgrenze für Personenschäden, die zuvor bei 85 Mio. Euro lag. Zudem weitet die EU den Schutzbereich aus: Auch Schäden an privat genutzten Daten sind künftig ersatzfähig, sofern diese durch ein fehlerhaftes Produkt beeinträchtigt werden.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen erhöhen den Druck auf Unternehmen, die Sicherheit und Zuverlässigkeit ihrer KI-Anwendungen lückenlos zu dokumentieren. Fachleute weisen darauf hin, dass die Nachweispflichten für die Konformität der Systeme deutlich steigen werden.
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Freiwillige Zertifizierungen zur Risikominimierung
Parallel zur gesetzlichen Verschärfung entwickeln Prüforganisationen neue Standards, um Herstellern den Nachweis der Sicherheit zu erleichtern. Der TÜV-Verband kündigte Anfang September in Berlin ein dreistufiges Zertifizierungsprogramm für KI-Systeme an.
Das Programm, das derzeit mit Pilotpartnern erprobt wird, soll voraussichtlich Ende 2026 regulär starten. Ziel ist es, unabhängige Nachweise für Sicherheits- und Qualitätsprozesse bereitzustellen.
Ein solches Zertifikat befreit Unternehmen zwar nicht von den gesetzlichen Pflichten des EU AI Acts, soll aber die Zuverlässigkeit der Systeme belegen. Marc Fliehe, Digitalisierungsexperte beim TÜV-Verband, betonte in diesem Zusammenhang, dass Unternehmen die Sicherheit ihrer KI-Systeme proaktiv nachweisen müssten.
Die Notwendigkeit für solche Maßnahmen wird durch eine Studie des Verbands aus dem Jahr 2025 unterstrichen, wonach 79 Prozent der Bundesbürger unkalkulierbare Risiken durch KI befürchten.
Ergänzend dazu wurden im Bereich der IT-Sicherheit bereits erste spezialisierte Zertifizierungen eingeführt. Anfang September brachte das Unternehmen EXIN aus Utrecht die Qualifizierung zum Sicherheitsfachmann für KI auf den Markt. Diese basiert auf dem sogenannten OWASP AI Exchange und ist weltweit ohne formale Zulassungsvoraussetzungen verfügbar.
Verschärfte Meldepflichten und Plattform-Regulierung
Neben der Produkthaftung greifen zeitnah weitere regulatorische Fristen. Ab dem 11. September 2026 sind Hersteller digitaler Produkte gemäß dem Cyber Resilience Act verpflichtet, aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden zu melden. Diese Frühwarnung muss an die europäische Cybersicherheitsbehörde ENISA sowie das zuständige CSIRT erfolgen, gefolgt von einer detaillierteren Meldung binnen 72 Stunden.
Für Verstöße gegen diese Meldepflichten oder allgemeine Konformitätsregeln drohen erhebliche Sanktionen. Ab Dezember 2027 können Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
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Bereits seit Anfang August 2026 gelten zudem Kennzeichnungspflichten für Deepfakes und KI-generierte Inhalte nach der KI-Verordnung. Die Bundesnetzagentur übernimmt hierbei die Überwachung, wobei Verstöße mit bis zu 3 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden können.
Auch große Plattformbetreiber stehen unter verstärkter Beobachtung. Die EU-Kommission hat OpenAI und dessen Dienst ChatGPT als sehr große Suchmaschine eingestuft. Aufgrund einer Nutzerbasis von über 159 Millionen monatlich aktiven Personen in der EU muss das Unternehmen bis Ende November spezifische Auflagen des Digital Services Act erfüllen. Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
