EuGH, KI-Chatbots

KI-Chatb EuGH-Gutachten sieht Urheberrechtsrisiken für Gemini

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 11:58 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Generalanwalt Maciej Szpunar sieht mögliche Urheberrechtsverstöße, wenn Chatbots geschützte Presseartikel abrufen und in Antworten erkennbar wiedergeben. Das anstehende EuGH-Urteil soll Leitlinien für den Rechtsstreit in Ungarn schaffen.

Ungarischer Rechtsstreit erreicht den EuGH

  • Generalanwalt Maciej Szpunar äußerte sich in Luxemburg zum ersten EuGH-Verfahren über generative Künstliche Intelligenz.
  • Das ungarische Unternehmen Like Company wirft Google vor, Inhalte seiner Nachrichtenportale durch Gemini genutzt zu haben.
  • Das Gutachten ist für den EuGH nicht bindend; anschließend entscheidet das zuständige Gericht in Budapest.
Vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geht es derzeit um Grundsatzfragen zu generativer KI und Urheberrecht. (Symbolbild) - Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

EuGH prüft Schutz von Presseartikeln durch KI

KI-Chatbots wie Googles Gemini können nach einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof Urheberrechte verletzen, wenn sie Presseartikel von Webseiten abrufen und für Antworten verwenden. Generalanwalt Maciej Szpunar sieht mögliche Eingriffe in die Rechte der Verlage auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung.

Gutachten ist für Richter nicht bindend

Das Verfahren ist das erste des EuGH zu generativer Künstlicher Intelligenz. Das Gutachten dient den Richterinnen und Richtern als Orientierung, bindet sie aber nicht; ein Urteil soll später verkündet werden.

Ausdrucksform steht im Mittelpunkt

Ob eine Vervielfältigung vorliegt, soll nach den Schlussanträgen unter anderem davon abhängen, ob der Chatbot unrechtmäßig auf einen Artikel zugreift. Als Beispiel wird die Umgehung technischer Maßnahmen wie einer Bezahlschranke genannt.

Geschützt sei nicht die berichtete Tatsache, sondern die spezifische Ausdrucksform eines Beitrags. Ein Verstoß könne insbesondere dann vorliegen, wenn eine Antwort diese Ausdrucksform erkennbar wiederverwende und Leser deshalb keinen Anlass mehr hätten, den Originaltext aufzurufen.

Rechtsstreit in Ungarn

Ausgangspunkt ist eine Klage des Presseverlags Like Company gegen Google in Ungarn. Das Unternehmen betreibt mehrere Nachrichtenportale und wirft Google vor, geschützte Texte ohne Genehmigung durch Gemini vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das zuständige Gericht in Budapest legte dem EuGH Fragen zum EU-Recht vor. Die abschließende Entscheidung trifft das ungarische Gericht, das dabei an die Vorgaben des EuGH gebunden ist.

Training der Modelle gesondert bewertet

Zwei Fragen zum Training von KI-Modellen hält Szpunar für unzulässig, weil es aus seiner Sicht keine Beweise für die Verwendung von Artikeln des klagenden Verlags beim Training von Gemini gibt. Zugleich verwies er darauf, dass die Nutzung geschützter Werke für das Training im Rahmen der Text- und Data-Mining-Schranke unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein könne.

Das Gutachten markiert einen wichtigen Prüfstein für das Verhältnis zwischen generativer Künstlicher Intelligenz und dem europäischen Urheberrecht. Im Mittelpunkt steht nicht jede Nutzung von Nachrichteninhalten durch ein Sprachmodell, sondern die konkrete Form, in der ein Chatbot geschützte Texte abruft und in seinen Antworten wiedergibt.

Die Unterscheidung zwischen Fakten und Ausdrucksform ist dabei zentral. Nachrichtenereignisse als solche sind grundsätzlich nicht monopolartig geschützt; geschützt sein kann jedoch die individuelle sprachliche Darstellung eines Beitrags. Für Verlage hängt die wirtschaftliche Bedeutung deshalb davon ab, ob KI-Antworten lediglich eigenständig formulierte Informationen liefern oder ob sie den Originaltext so prägen, dass der Besuch der Ursprungsseite entbehrlich wird.

Folgen für Verlage und Nutzer

Das Verfahren berührt zugleich technische Zugangskontrollen und Geschäftsmodelle digitaler Medien. Wird eine Bezahlschranke umgangen oder werden Inhalte systematisch in erkennbarer Form übernommen, könnte das die rechtliche Bewertung verschärfen. Eine Entscheidung des EuGH würde den Rahmen für nationale Gerichte und damit auch für Anbieter von Chatbots in der gesamten EU präzisieren.

Für Nutzer dürfte sich die Debatte vor allem bei Nachrichten-Zusammenfassungen bemerkbar machen. Mögliche Folgen reichen von veränderten Antwortformaten und stärkerer Verlinkung zu Originalquellen bis zu Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Anbietern und Medienhäusern. Offen bleibt, wie das Gericht die Kriterien des Generalanwalts übernimmt und auf konkrete Antworten anwendet.

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