KI-Boom, NIS2

KI-Boom und NIS2: Warum der Bedarf an Datenschutz-Experten wächst

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 23:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Trotz geplanter Abschaffung der Pflicht zum Datenschutzbeauftragten steigt der Bedarf an Fachleuten durch EU-Regularien und KI-Boom massiv.

Datenschutz: Neue EU-Vorgaben treiben Bedarf an Experten trotz geplanter Lockerung
Eine stilisierte, leuchtende neuronale Netzvisualisierung über einem unscharfen modernen Büro, das Datenschutz und KI-Herausforderungen symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Doch neue EU-Vorgaben und der KI-Boom treiben den Bedarf an Experten in die Höhe.

Anfang Juli 2026 kündigte die Regierung im Rahmen ihres Aufschwung-Programms an, die nationale Regelung im Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG) zu streichen. Bisher müssen Unternehmen ab 20 Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das soll wegfallen.

EU-Recht bleibt bestehen

Die geplante Lockerung täuscht jedoch. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt in Artikel 37 weiterhin einen Beauftragten – unabhängig von der nationalen Regelung. Die Haftungsrisiken bleiben hoch: Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen bei Verstößen.

Hinzu kommt: Weder DSGVO noch Betriebsverfassungsgesetz schreiben eine isolierte IT-Infrastruktur für Gremien vor. Sie fordern aber ein „angemessenes Schutzniveau". Das erhöht die Komplexität für Verantwortliche massiv.

KI treibt den Bedarf

Der wachsende Einsatz Künstlicher Intelligenz sorgt für zusätzlichen Druck. Laut einer Bitkom-Studie von 2026 nutzen bereits 41 Prozent der deutschen Unternehmen KI-Tools. Gleichzeitig sehen 69 Prozent der Befragten den Datenschutz als großes Hindernis für das Training von KI-Modellen.

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Die Zahlen sind alarmierend: 59 Prozent aller KI-Projekte scheitern an datenschutzrechtlichen Vorgaben. Besonders problematisch: Rund ein Drittel aller Eingaben in KI-Tools enthält sensible Daten. Unternehmen setzen daher verstärkt auf Pseudonymisierung, Tokenisierung oder synthetische Daten, um DSGVO-konform trainieren zu können.

NIS2 und AI Act erhöhen den Druck

Parallel verschärfen neue EU-Richtlinien die Lage. Die Registrierungsfrist für die NIS2-Sicherheitsrichtlinie endete bereits im März 2026. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) duldet Nachmeldungen noch bis 31. Juli 2026. Schätzungen zufolge haben bis Ende Mai rund 11.000 der etwa 29.500 betroffenen Unternehmen noch nicht gemeldet.

Die NIS2-Richtlinie macht die Geschäftsführung persönlich haftbar. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Und der EU AI Act legt noch einen drauf: Bei schweren Verstößen sind bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Umsatzes fällig.

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Weiterbildung als Schlüssel

Die Nachfrage nach Fachkräften mit technischer, rechtlicher und strategischer Kompetenz bleibt hoch. Gartner prognostiziert für 2026 weltweite Ausgaben für externe IT-Sicherheit von rund 244,2 Milliarden US-Dollar – ein Plus von 13,3 Prozent.

Unternehmen investieren verstärkt in Weiterbildung. Gefragt sind Datenschutzkoordinatoren und Auditoren, die den rechtskonformen KI-Einsatz begleiten. Seit Februar 2025 schreibt die EU-KI-Verordnung Schulungen für Mitarbeiter vor. Viele Betriebe greifen daher auf standardisierte Richtlinienvorlagen und externe Zertifikatslehrgänge zurück.

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