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Elektrische Geräte: Bund spart 720 Millionen durch weniger Prüfungen

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 23:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant Lockerung der Prüfpflicht für Büroelektronik, stößt aber auf rechtliche Grenzen der Unfallversicherung.

Bürokratieabbau: Neue Prüfregeln für Büro-Elektrogeräte geplant
Nahaufnahme eines modernen Büroschreibtisches mit Computer und Kaffeemaschine, der eine entspannte Arbeitsumgebung darstellt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ziel ist es, die jährlichen Bürokratiekosten um rund 720 Millionen Euro zu senken. Doch das Vorhaben stößt auf rechtliche Hürden – denn die Sicherheitsvorschriften liegen in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung.

DGUV-Vorschriften 3 und 4 im Fokus

Im Zentrum der Debatte stehen die Vorschriften 3 und 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie regeln die regelmäßige Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die Regierung strebt eine Vereinfachung an – besonders für risikoarme Bürogeräte wie Monitore oder Kaffeemaschinen.

Das Problem: Die DGUV ist eine Selbstverwaltungskörperschaft. Der Bund kann die Vorschriften nicht einfach ändern. Die Unfallversicherung zeigt sich jedoch kooperativ. Sie unterstütze das Ziel einer praxisnäheren Gestaltung, teilte sie mit. Aktuell arbeite die DGUV bereits an einer Modernisierung und Zusammenlegung der Regeln.

Künftig soll ein gefährdungsorientierter Ansatz gelten. Prüfintervalle ließen sich dann flexibler anhand einer individuellen Risikobewertung festlegen – statt starrer Fristen für alle Gerätetypen.

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Brandrisiko und Haftungsfallen

Trotz der Entlastungspläne mahnen Experten zur Vorsicht. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) warnt: Etwa ein Drittel aller Gebäudebrände wird durch defekte Elektrogeräte verursacht. Die DGUV verweist auf die Unfallstatistik: Zwischen 2020 und 2024 gab es 12.800 Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom. Jährlich sind es rund 2.500 – einige davon tödlich.

Auch juristisch ist Vorsicht geboten. Eine Lockerung der Unfallverhütungsvorschriften beseitigt nicht automatisch die Haftungsrisiken für Arbeitgeber. Sachversicherer verlangen oft die Einhaltung eigener Sicherheitsregeln. Gerichte orientieren sich im Schadensfall häufig an den technischen Richtlinien des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik).

Die Folge: Wer eigenmächtig die Prüfintervalle verlängert, könnte bei Brand oder Unfall Probleme mit der Schadensregulierung bekommen.

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Teil eines größeren Entlastungspakets

Die geplanten Änderungen sind nur ein Baustein. Die Bundesregierung will die Wirtschaft insgesamt spürbar entlasten. Bereits am 15. Juli 2026 beschloss das Bundeskabinett die schrittweise Abschaffung der Bonpflicht. Für Beträge unter 30 Euro soll sie zunächst entfallen, später ganz wegfallen. Laut Regierung bringt das eine Entlastung von 10,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Doch es gibt auch gegenläufige Entwicklungen. Ein Aktionsplan gegen Steuerbetrug sieht vor, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von acht auf 15 Jahre zu verlängern. Zudem gilt ab dem 1. Januar 2027 eine verschärfte Kassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz. Sie schreibt den Einsatz zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtungen (zTSE) vor.

Technik und Normung entwickeln sich weiter

Während die Politik über Erleichterungen diskutiert, arbeiten Branchenverbände an technischen Lösungen. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) stellte ein Werkzeug für die Prüfung steuerbarer Energieanlagen vor. Die finale Version wird für das vierte Quartal 2026 erwartet.

Gleichzeitig steht das elektrotechnische Regelwerk vor einer Aktualisierung. Für 2026 wird eine konsolidierte Neuausgabe der Norm für die Erstprüfung elektrischer Anlagen erwartet. Ein Entwurf aus dem Dezember 2025 deutet bereits an: Die Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung könnten künftig eher steigen als sinken.

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