Kfz-Steuer 2026: Elektroautos bis 2035 steuerfrei
02.07.2026 - 17:33:03 | boerse-global.de
Elektroautos profitieren weiter von der Steuerbefreiung, während bei Verbrennern Hubraum und CO?-Ausstoß den Preis bestimmen.
Der Bundestag hatte die Regelungen bereits am 4. Dezember 2025 beschlossen. Reine Elektrofahrzeuge sind bis 2035 von der Steuer befreit – vorausgesetzt, ihre Erstzulassung liegt vor dem 31. Dezember 2030. Damit bleibt der Anreiz für E-Mobilität hoch.
So wird bei Verbrennern gerechnet
Bei Benzinern fallen 2,00 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum an. Diesel-Pkw sind mit 9,50 Euro pro 100 Kubikzentimeter deutlich teurer. Hinzu kommt die CO?-Staffelung, die seit 2021 gilt.
Bis 95 Gramm CO? pro Kilometer bleibt der CO?-Anteil steuerfrei. Darüber steigen die Kosten stufenweise – zwischen 2,00 und 4,00 Euro pro zusätzlichem Gramm. Ältere Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 (Erstzulassung vor Juli 2009) zahlen pauschal 15,44 Euro pro 100 Kubikzentimeter, ohne CO?-Anteil. In München, Stuttgart oder Darmstadt drohen diesen Fahrzeugen zudem Fahrverbote.
Motorräder, Oldtimer und Sparmodelle
Motorradfahrer zahlen 1,84 Euro pro angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen profitieren von Pauschalsätzen: 191,73 Euro für Pkw, 46,02 Euro für Motorräder.
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Wer sparen will, kann auf Saisonkennzeichen setzen oder das Fahrzeug vorübergehend stilllegen. Auch Auto-Abo-Modelle werden beliebter. Beim Opel Corsa ist die Kfz-Steuer etwa bereits in der monatlichen Rate enthalten – das vereinfacht die Kalkulation.
Neue Regeln in den Nachbarländern
Zum 1. Juli 2026 hat sich auch im Ausland einiges getan. In den Niederlanden ersetzt eine kilometerbasierte Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die bisherige Eurovignette. Die Abgabe ist emissionsabhängig gestaffelt. Im Gegenzug sinkt oder entfällt die Kfz-Steuer für Lastkraftwagen.
Österreich besteuert Pkw mit Erstzulassung ab Oktober 2020 nach Motorleistung und CO?-Emissionen. 2026 sinken die Abzugsbeträge auf 59 Kilowatt und 97 Gramm CO? – das erhöht die monatliche Belastung leicht. Elektroautos werden dort nach Leistung und Gewicht besteuert.
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Weitere Neuerungen im Juli 2026
Auch jenseits der Kfz-Steuer gibt es Änderungen. Eine neue EU-Zollregelung erhebt ab 1. Juli 2026 eine Pauschale von 3 Euro pro Artikel für Sendungen aus Drittländern unter 150 Euro Warenwert. Für den Herbst ist zudem eine Paketsteuer für große Versandhändler geplant: 2 Euro pro Paket. Das könnte die Logistikkosten und damit die Fahrzeugnutzung im Versandsektor beeinflussen.
