KfW-Förderung ab Juli: Bis 30.000 Euro für Gewerbeflächen-Umwandlung
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 18:44 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) beziffert den Steuernachteil für Eigennutzer in Metropolen auf bis zu 87.000 Euro über 15 Jahre.
Die Rendite fällt entsprechend unterschiedlich aus: Vermieter erzielen rund 9 Prozent, Selbstnutzer lediglich 6 Prozent. Grund sind die Absetzbarkeit von Instandhaltungskosten, Kreditzinsen und Abschreibungen – alles Privilegien, die nur Vermietern zustehen.
IW-Experte Michael Voigtländer sieht darin einen Grund für die niedrige Wohneigentumsquote in Deutschland. Sie liegt bei 44 Prozent – EU-weit sind es 70 Prozent. Zur Diskussion steht nun ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, um Selbstnutzer zu entlasten.
Rechnungsstellung: Diese Fehler kosten Geld
Wer Ferienwohnungen oder Monteurzimmer vermietet, muss bei der Rechnungsstellung präzise arbeiten. Pflichtangaben sind: vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum und Entgelt.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, müssen aber auf die Steuerbefreiung hinweisen. Bei Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro gelten vereinfachte Regeln.
Doppelte Rechnungsnummern oder fehlende Angaben zum Leistungszeitraum sind typische Fehler. Für gewerbliche Mieter kann das den Vorsteuerabzug gefährden. Experten raten zudem zu einem soliden Businessplan mit Finanzplanung, Standortanalyse und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Abschreibung optimieren – neue Förderung nutzen
Vermieter können ihre Steuerlast senken, indem sie eine verkürzte Restnutzungsdauer nachweisen. Seit Ende 2025 sind entsprechende Gutachten nach BFH-Rechtsprechung wieder voll zulässig. Mit einem Zertifikat nach DIN ISO/IEC 17024 lässt sich die lineare AfA über die regulären 2 bis 2,5 Prozent hinaus erhöhen.
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Seit Anfang Juli 2026 gibt es zudem neue Fördermittel: Die KfW unterstützt die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist ein energetisches Niveau von mindestens EH 85 EE. Das Förderjahr hat ein Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro.
Auslandsvermietung: Das Finanzamt sieht genau hin
Kompliziert wird es für Vermieter mit Wohnsitz im Ausland. Der Europäische Gerichtshof hat im Fall „Titanium“ klargestellt: Wer ohne eigenes Personal vor Ort vermietet, begründet keine feste Niederlassung im umsatzsteuerlichen Sinne.
Die deutsche Finanzverwaltung behandelt ausländische Vermieter oft dennoch als inländisch. Nach EU-Recht greift dann häufig die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG. Juristen empfehlen Mietern, eine Bescheinigung nach § 13b Absatz 7 UStG anzufordern – sonst droht der Verlust des Vorsteuerabzugs.
Meldepflichten: Plattformen geben Daten weiter
Seit 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Betreiber von Online-Plattformen müssen Nutzerdaten an die Finanzbehörden melden – sobald mehr als 30 Verkäufe oder Umsätze über 2.000 Euro pro Jahr anfallen.
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Privatverkäufe ohne Gewinnerzielungsabsicht bleiben steuerfrei, solange der jährliche Gewinn unter 1.000 Euro liegt.
Nebenkosten: Diese Regeln Vermieter kennen müssen
Bei der laufenden Bewirtschaftung gibt es Fallstricke. Seit Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Auch die CO?-Kosten folgen einem Stufenmodell: Bei schlechter energetischer Gebäudequalität trägt der Vermieter bis zu 100 Prozent.
Rauchmelder sind ein weiterer Klassiker: Anschaffungs- und Mietkosten sind nicht umlagefähig. Nur die Wartung kann unter bestimmten Bedingungen in Rechnung gestellt werden.
