Kassenpflicht, Euro

Kassenpflicht ab 100.000 Euro: Neuregelung ab 2028 spaltet Handel

Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Handelsverband lehnt die geplante Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz ab und kritisiert die digitale Belegpflicht als Wortbruch der Koalition.

HDE kritisiert geplante Kassenpflicht: Neue Bürokratie für den Handel
Ein Verkaufsmitarbeiter an einer modernen Ladenkasse in einem Geschäft. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat sich gegen die Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, eine Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro einzuführen. Der Verband kritisierte das Vorhaben am Montag als zusätzliche bürokratische Herausforderung für die Unternehmen. Mit der geplanten Neuregelung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Manipulationen an Kassensystemen sowie Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen.

Kritik an digitaler Belegpflicht und Vorwurf des Wortbruchs

Neben der Umsatzschwelle sorgt insbesondere die für den 1. Januar 2028 geplante Einführung einer digitalen Belegbereitstellungspflicht für Unmut in der Branche. Der HDE bezeichnete diese Maßnahme als Wortbruch, da der Koalitionsvertrag ursprünglich die Abschaffung der sogenannten Bonpflicht vorsah. Durch die Verpflichtung, Belege künftig digital bereitzustellen – etwa über QR-Codes –, bleibe die Belegpflicht faktisch bestehen.

Aus Sicht des Einzelhandels stellt dies eine Enttäuschung dar. Während die Bundesregierung plant, die Ausgabe von Papierbelegen ab 2028 durch die digitale Bereitstellung zu ersetzen, sieht der Verband darin keine echte Entlastung.

Für die betroffenen Händler bedeute die Umstellung vielmehr eine weitere Belastung in einem bereits anspruchsvollen regulatorischen Umfeld. Kunden sollen jedoch auch nach der Umstellung auf das digitale System weiterhin das Recht behalten, einen klassischen Papierbon zu verlangen.

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Wirtschaftliche Folgen und finanzieller Aufwand

Die Bundesregierung hat in ihrem Referentenentwurf die finanziellen Auswirkungen der Umstellung beziffert. Demnach wird für die Wirtschaft ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 98,748 Mio. Euro erwartet. Dem gegenüber steht eine prognostizierte jährliche Entlastung von 88,89 Mio. Euro. In anderen Schätzungen der Regierung wird die jährliche Entlastung auf rund 88,9 Mio. Euro und der einmalige Aufwand auf 98,7 Mio. Euro gerundet.

Trotz der in Aussicht gestellten langfristigen Einsparungen warnen Interessenvertreter vor den unmittelbaren finanziellen Folgen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) wies darauf hin, dass insbesondere kleine Betriebe durch die Kombination aus verschärfter Kassenpflicht und der Umstellung auf digitale Belege finanziell unter Druck geraten könnten.

Warnungen aus dem Handwerk

Besorgnis äußert auch das Bäckerhandwerk. Branchenvertreter warnten davor, dass insbesondere kleinere Betriebe mit älteren Kassensystemen vor erheblichen Problemen stünden. Die technische Anpassung an die digitale Belegpflicht erfordere Investitionen, die viele handwerkliche Betriebe zusätzlich belasten.

Die geplante Kassenpflicht ab der Umsatzgrenze von 100.000 Euro verschärfe diese Situation für Unternehmen, die bislang mit einfacheren Systemen rechtssicher gearbeitet haben.

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Ob die von der Bundesregierung angeführten Entlastungseffekte die initialen Investitionskosten und den bürokratischen Mehraufwand tatsächlich kompensieren können, bleibt unter den Branchenvertretern daher stark umstritten.

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