Kassenpflicht ab 100.000 Euro: Neue Vorgaben für Unternehmen ab 2028
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 15:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat laut Berichten vom 23. September 2026 den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Belegpflicht verabschiedet.
Die Neuregelung sieht vor, die bisherige Pflicht zur Ausgabe von Papierbons abzuschaffen und stattdessen ab dem Jahr 2028 einen verpflichtenden digitalen Kassenbeleg einzuführen. Damit sollen sowohl bürokratische Lasten gesenkt als auch die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung deutlich eingeschränkt werden.
Umsatzgrenzen und technische Anforderungen für Unternehmen
Die künftigen Regelungen sehen vor, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro ab 2028 grundsätzlich elektronische Kassensysteme einsetzen müssen.
Diese Systeme müssen laut dem Referentenentwurf über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie eine DSFinV-K-Schnittstelle verfügen, was in einem neuen Paragrafen der Abgabenordnung (§ 146b AO) festgeschrieben wird. Für kleinere Betriebe mit einem Barumsatz von weniger als 12.000 Euro pro Jahr ist keine Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Kasse vorgesehen.
Zudem ermöglicht der Gesetzentwurf Ausnahmeregelungen per Verordnung. Davon könnten beispielsweise Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder Betriebe in der landwirtschaftlichen Direktvermarktung profitieren.
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Für Unternehmen, welche die Umsatzgrenze von 100.000 Euro im Jahr 2027 oder früher überschreiten, greift die Pflicht zum 1. Januar 2028. Wird diese Schwelle erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht, gilt die Umstellungspflicht jeweils ab dem 1. April des darauffolgenden Jahres.
Bekämpfung von Steuerkriminalität und neue Sanktionen
Ein wesentliches Ziel des Vorhabens ist die Eindämmung von Steuerhinterziehung bei sogenannten offenen Ladenkassen. Nach Angaben des Finanzministeriums gelten die Umsätze solcher Kassen als besonders missbrauchsanfällig.
Aktuell befinden sich in Deutschland noch rund 115.000 dieser offenen Kassen im Einsatz; das Bundesfinanzministerium geht in seinem Entwurf von etwa 114.800 Einheiten aus. Laut einer Betriebsumfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) aus dem Jahr 2025 bieten zudem rund 12 Prozent der Handwerksbetriebe ausschließlich Barzahlung an.
Um den Schutz vor Manipulationen zu erhöhen, führt der Gesetzentwurf einen zusätzlichen Straftatbestand für den Einsatz und den Vertrieb von Manipulationssoftware ein. Hierfür ist ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug vorgesehen. Verstöße gegen die Kassenpflicht oder eine fehlende Belegbereitstellung sollen als Ordnungswidrigkeiten gewertet werden, die mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro belegt werden können.
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Positionen aus Politik und Wirtschaft
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte, dass mit dem Gesetz die Pflicht für Papierbons ende. Die Regelung diene dem Bürokratieabbau, verhindere Steuerhinterziehung und sorge für faire Wettbewerbsbedingungen.
Während der digitale Beleg künftig per QR-Code oder E-Mail bereitgestellt werden soll, bleibt die Ausgabe eines Papierbons auf ausdrücklichen Wunsch des Konsumenten weiterhin möglich. Eine Pflicht für Verbraucher, elektronische Belege anzunehmen, besteht laut Finanzministerium jedoch nicht.
Unterstützung kommt vom Digitalverband Bitkom. Hauptgeschäftsführer Rohleder bezeichnete die Kassenpflicht ab einer Umsatzgrenze von 100.000 Euro als wichtigen Beitrag für fairen Wettbewerb. Er forderte jedoch praxistaugliche und einheitliche technische Vorgaben statt Insellösungen, um den Umstellungsaufwand für die Betriebe gering zu halten.
Einer Bitkom-Umfrage zufolge befürworten zudem 84 Prozent der Befragten eine generelle Pflicht für Geschäfte, mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten.
Kritik äußerte hingegen der Handelsverband Deutschland (HDE). Hauptgeschäftsführer Stefan Genth bezeichnete die Pläne als große Enttäuschung. Da im Koalitionsvertrag die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart worden sei, reiche der bloße Ersatz durch einen verpflichtenden digitalen Beleg nicht aus.
Genth verwies auf drohende Investitionskosten in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Zudem gab er zu bedenken, dass bei umfangreichen Einkäufen das Datenvolumen des Belegs zu groß für einen QR-Code sein könne, was eine komplexere Serverübertragung erforderlich mache.
