Kaskoversicherung: BGH klärt Haftung für unnötige Werkstattkosten
Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 16:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich in einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe mit der Frage befasst, in welchem Umfang Kaskoversicherer für Werkstattkosten haften. Im Kern des Verfahrens mit dem Aktenzeichen IV ZR 235/25 steht die Klärung, ob das sogenannte Werkstattrisiko auch in der Kaskoversicherung zulasten des Versicherers geht oder ob dieser bei unnötigen Reparaturarbeiten Kürzungen vornehmen darf.
Streitwert von rund 390 Euro führt nach Karlsruhe
Auslöser der Revision ist der Rechtsstreit einer Frau aus Heilbronn gegen die Versicherung HUK24. Die Klägerin fordert von dem Unternehmen die Erstattung eines Restbetrags von rund 390 Euro. Nach einem Schadensfall hatte die Versicherung die Regulierungssumme gekürzt, da sie die von der Werkstatt in Rechnung gestellten Kosten für überhöht hielt.
Die Klägerin vertritt hingegen die Auffassung, dass der Versicherer auch für solche Kosten einstehen müsse, die durch die Werkstatt möglicherweise fehlerhaft oder unwirtschaftlich kalkuliert wurden.
In den vorangegangenen Instanzen hatte die Frau keinen Erfolg. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Heilbronn hatten die Klage abgewiesen. Mit der Revision am Bundesgerichtshof wird nun eine höchstrichterliche Entscheidung angestrebt, die grundsätzliche Bedeutung für die gesamte Versicherungsbranche und die Versicherten haben könnte.
Bundesgerichtshof deutet Grenzen der Einstandspflicht an
In der mündlichen Verhandlung am 09.09.2026 gab der Senat eine erste Einschätzung der Rechtslage ab. Dabei deutete das Gericht an, dass Kaskoversicherer möglicherweise nicht für Reparaturarbeiten haften müssen, die sich als objektiv unnötig erweisen. Dies würde bedeuten, dass das Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung anders bewertet werden könnte als im Haftpflichtrecht.
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Während bei einem Haftpflichtschaden der Schädiger das Risiko trägt, dass die Werkstatt unnötige Arbeiten ausführt, könnte im vertraglich geregelten Kaskofall eine strengere Grenze für die Erstattungspflicht gelten.
Die Entscheidung des BGH wird mit Spannung erwartet, da sie klären muss, ob Versicherungsnehmer für Fehler der Werkstatt einstehen müssen oder ob der Versicherungsschutz auch unwirtschaftliche Reparaturentscheidungen des Fachbetriebs abdeckt.
Branchenverbände und Verbraucherschützer fordern Klarheit
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begleitete die Thematik mit dem Hinweis auf die wirtschaftliche Entwicklung im Reparatursektor. Nach Angaben des Verbandes steigen die Werkstattkosten derzeit deutlich schneller als die allgemeine Teuerungsrate. Dies erhöhe den Druck auf die Versicherer, die Angemessenheit von Werkstattrechnungen genauer zu prüfen, um die Prämien für die Gesamtheit der Versicherten stabil zu halten.
Werkstattkosten steigen schneller als die allgemeine Teuerung – und Versicherer prüfen Rechnungen genauer. Wer im Schadensfall nicht leer ausgehen will, muss wissen, welche Kosten erstattungsfähig sind. Unser Ratgeber erklärt Ihnen die wichtigsten Schritte zur Absicherung. Ratgeber zu Werkstattkosten jetzt sichern
Demgegenüber positionierte sich die Verbraucherzentrale. Vertreter der Organisation betonten, dass Versicherte im Schadensfall auf die vollständige Deckung durch ihre Versicherung vertrauen können sollten. Es dürfe nicht das Risiko des Kunden sein, wenn eine Fachwerkstatt Kosten abrechnet, die der Versicherer im Nachhinein als nicht notwendig einstuft. Ein solches Risiko sei für Laien kaum kalkulierbar.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde für den Nachmittag des 09.09.2026 erwartet. Das Urteil wird voraussichtlich definieren, welche Prüfmechanismen Versicherern bei der Abrechnung zustehen und unter welchen Bedingungen Kunden auf der Differenz zwischen Werkstattrechnung und Versicherungsleistung sitzen bleiben.
