Kärnten, Untersuchungsausschuss

Kärnten: Untersuchungsausschuss prüft Immobilienverkäufe unter Wert

25.06.2026 - 10:51:07 | boerse-global.de

Ein Untersuchungsausschuss prüft unter Wert verkaufte Kärntner Immobilien. Zudem rücken Managementpflichten und Diebstahlschäden in den Fokus.

Kärnten: Untersuchungsausschuss zu Immobilienverkäufen und Haftungsfragen
Kärnten - Ein Richter oder Staatsanwalt prüft Dokumente an einem Schreibtisch mit Gesetzbüchern und einem Hammer. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die rechtliche Aufarbeitung von Vermögensveräußerungen und wirtschaftlichen Fehlentscheidungen steht im Fokus mehrerer Verfahren. Am 24. Juni 2026 wurde in Kärnten ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der Unregelmäßigkeiten beim Verkauf von Landesimmobilien prüfen soll.

Untersuchung von Immobilienverkäufen aus dem Landesvermögen

Der Untersuchungsausschuss „Kärntner Landesvermögen schützen“ hat eine Debatte über den Umgang mit öffentlichem Eigentum ausgelöst. Der Vorwurf: Die Landesregierung habe Immobilien wie den Flughafen Klagenfurt, das Jugendheim Görtschach und das Feriendorf am Ossiacher See unter Wert veräußert.

Ein Bericht des Landesrechnungshofs (LRH) hatte die Vorgänge zuvor kritisiert. Im Zentrum steht die Frage, ob durch zu niedrige Verkaufspreise ein finanzieller Schaden entstanden ist und ob Verantwortliche ihre Befugnisse überschritten haben.

Sorgfaltspflichten von Führungskräften bei wirtschaftlichen Fehlentscheidungen

Auch in der Privatwirtschaft rücken Haftungsfragen in den Vordergrund. Der Aufsichtsrat des Automobilzulieferers ZF Friedrichshafen (Jahresumsatz: knapp 39 Milliarden Euro) fordert Schadensersatz von ehemaligen Vorstandsmitgliedern. Betroffen sind der frühere Finanzvorstand Konstantin Sauer sowie das ehemalige Vorstandsmitglied Stephan von Schuckmann.

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Den Ex-Managern wird fahrlässige Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit unrentablen Aufträgen im Bereich der Elektromobilität vorgeworfen. Die verlustreichen Geschäfte ziehen nun zivilrechtliche Forderungen nach sich.

Gericht stärkt Unternehmen bei unberechtigten Plattform-Meldungen

Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 16. April 2026 (Az. 2 U 87/24) verdeutlicht die Risiken bei unberechtigten Meldungen über angebliche Patentverletzungen. Eine unberechtigte Infringement-Meldung hatte dazu geführt, dass Angebote einer Klägerin gesperrt wurden.

Das Gericht wertete dies als fahrlässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die Beklagte wurde zu Schadensersatz und Unterlassung verpflichtet.

Diebstahl im Einzelhandel: Schäden von über 4,3 Milliarden Euro

Neben Managemententscheidungen stellen interne Delikte ein erhebliches Risiko dar. Eine aktuelle Studie des EHI für 2025 beziffert die Schäden durch Diebstahl im deutschen Einzelhandel auf über 4,3 Milliarden Euro – ein Plus von 3,1 Prozent zum Vorjahr. Rund 910 Millionen Euro entfallen auf Diebstähle durch eigene Mitarbeiter.

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Ein konkreter Fall aus Nürnberg zeigt die strafrechtliche Dimension: Eine ehemalige Polizeiangestellte gestand im Juni 2026, fast 200.000 Euro aus einer Asservatenkammer entwendet zu haben. Das Geld stammte aus Verfahren im Bereich Drogenhandel, Geldwäsche und Menschenhandel.

Rufschädigende Behauptungen auf Bewertungsportalen

Das OLG Zweibrücken entschied am 31. März 2026 (Az. 4 W 4/26), dass die unwahre Behauptung, ein Unternehmen zahle unter dem gesetzlichen Mindestlohn, eine Tatsachenbehauptung darstellt. Betroffene Unternehmen können in solchen Fällen die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen – eine klare Stärkung ihrer Position gegen üble Nachrede.

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