Kaarst, Gebiete

Kaarst: Sieben Gebiete kommen für ein mögliches Fernwärmenetz infrage

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 06:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gelsenwasser hat sieben mögliche Fernwärmebereiche ermittelt; bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, außerhalb der Gebiete sind individuelle Lösungen wahrscheinlich.

Kaarst prüft Fernwärme in sieben Gebieten – kein Anschlusszwang
Eine ruhige Wohnstraße in einer deutschen Stadt bei Sonnenuntergang, die den Fokus auf die städtische Wärmeversorgung legt. Illustration mit AI erstellt.

Die Stadt Kaarst treibt die verpflichtende Kommunale Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG voran. Wie die Stadtverwaltung in einem Bericht mitteilte, haben Experten des Versorgungsunternehmens im Stadtgebiet sieben Bereiche identifiziert, die sich grundsätzlich für den Aufbau eines Fernwärmenetzes eignen könnten.

Die Untersuchung bildet eine zentrale Grundlage für die künftige Wärmeversorgung und soll Eigentümern Orientierung beim schrittweisen Abschied von fossilen Energieträgern bieten.

Hohe Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen

Die Ausgangslage im Stadtgebiet verdeutlicht den Handlungsbedarf bei der Wärmewende. Laut den Erhebungen der Stadtverwaltung werden in Kaarst derzeit rund 14.800 Gebäude beheizt. Den größten Anteil daran stellen mit 80% private Wohnhäuser dar. Der gesamte jährliche Wärmebedarf beläuft sich auf 350 Gigawatt-Stunden.

Gleichzeitig zeigt die Erhebung eine starke Abhängigkeit von konventionellen Heiztechnologien: Rund 80% der Gebäude im Stadtgebiet werden gegenwärtig mit Gas oder Öl beheizt. Die Identifizierung geeigneter Fernwärmegebiete durch die Gelsenwasser AG soll aufzeigen, wo leitungsgebundene Netze künftig eine tragfähige Alternative bieten können, um den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudesektor nachhaltig zu senken.

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Planungssicherheit ohne Anschlusszwang für Eigentümer

Für Haus- und Wohnungseigentümer bedeutet das Verfahren nach Angaben der Stadt keine unmittelbare Verpflichtung zum Handeln. Die Kommunale Wärmeplanung übe keinen Zwang auf private Eigentümer aus und greife nicht in bestehende Eigentumsrechte ein.

Bereits installierte Heizungssysteme dürfen demnach uneingeschränkt weiterlaufen. Das Instrument diene vielmehr dazu, Eigentümer bei einer anstehenden Umstellung weg von fossilen Brennstoffen durch verlässliche Informationen und Beratungsangebote zu unterstützen.

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Rund 80 Prozent der Gebäude in Kaarst werden noch mit Gas oder Öl beheizt – und viele Eigentümer fragen sich, ob ihnen bei einer kommunalen Wärmeplanung ein Anschluss aufgezwungen wird. Die Stadt stellt klar: Bestehende Heizungen dürfen uneingeschränkt weiterlaufen, ein Zwang besteht nicht. Unser kostenloser Leitfaden ordnet ein, was die Planung für Ihr Eigentum bedeutet und wie Sie ohne Zeitdruck die passende Lösung finden. Leitfaden zur Wärmeplanung jetzt sichern

Zudem sorgt der aktuelle Planungsstand für Klarheit über die Grenzen einer leitungsgebundenen Wärmeversorgung. Dort, wo im Rahmen der Analyse kein Potenzial für Fernwärme ausgewiesen ist, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein entsprechendes Netz aufgebaut.

Für betroffene Eigentümer außerhalb der sieben Schwerpunktbereiche bedeutet dies eine wichtige Orientierung: Sie müssen bei einem künftigen Heizungswechsel vorrangig auf dezentrale, individuelle Lösungen setzen.

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